Eigentlich klingt es wie eine Selbstverständlichkeit, wenn die Universität Gießen erklärt, dass die Entziehungen von Doktorgraden im Nationalsozialismus nichtig sind und dass damals vorenthaltene Verleihungen des Doktorgrades posthum vollzogen werden. Einzig der Zeitpunkt der öffentlichen Erklärung irritiert: Februar 2006.
Zwar hatte der Senat der Hochschule »schon« 1967 die Entziehung von akademischen Doktorgraden in der NS-Zeit wegen politischer, rassischer oder religiöser Gründe einstimmig als nichtig, also von Anfang an unwirksam bezeichnet. Nur hielt es damals niemand für nötig, diesen Beschluss öffentlich zu machen, geschweige denn die Betroffenen davon zu informieren so sie denn noch am Leben waren.
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