Leserbrief an die SZ-München 28.11.2012
zum Fall Mollath Russische Zustände im Landgericht Nürnberg-Fürth
Gustl Mollath hat es gewagt, auf Schwarzgeldgeschäfte einer Bank, also auf strafbewehrtes Verhalten hinzuweisen. Deshalb sitzt er seit 2006 in der Psychiatrie. Angeblich sei er gemeingefährlich. Inzwischen hat sich herausgesellt, dass seine Vorwürfe zutreffen also kein Wahn waren. Die Ursachen für das Fehlurteil: Schlampige Ermittlungen und Gutachten sowie verquere Gedanken von Gericht und Staatsanwaltschaft.
Heribert Prantl stellte in seinem Artikel „Der dunkle Ort des Rechts vom 27.11.12 fest: "Eine Justiz, die Menschen ohne gründliche Prüfung einen Wahn andichtet, ist selber wahnsinnig. Mein Vorschlag: Ab in die Psychiatrie mit den Verantwortlichen für dies Schandurteil wegen Gemeingefährlichkeit. Unsere Justizministerin, Beate Merk, die das Urteil auch 2 Wochen später noch verteidigt statt wenigstens endlich nachdenklich zu werden, könnte sich in christlicher Reue für ein paar Monate den Rechtsexperten anschließen. Aber Reue setzt Einsicht voraus.
Ulrich Werner
siehe auch [Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer, Frau Dr. Fick vom 29.10.2012 an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut:] http://www.gustl-for-help.de/download/2012-10-29-Brief-Dr.-Fick-an-Dr.-Merk.pdf
SZ am 27.11.2012: „Der dunkle Ort des Rechts von Heribert Prantl
SZ am 3.12.2012: Der Verräumte Mann Leidet Gustl Mollath unter einem Wahn? Die Hypo-Vereinsbank jedenfalls weiß schon lange: Seine Vorwürfe an die Bank waren zutreffend. Wie lebt sie damit, dass er seit Jahren in der Psychiatrie sitzt?
SZ vom 13.12.2012: Die Fakten sprechen eine andere Sprache Mehrere Aussagen von Ministerin Merk in einer Fernsehdiskussion zum Fall Mollath kollidieren mit der Aktenlage
am 19.12.2012 ergänzt:
Gustl Mollath in Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath
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