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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Doktortitelk(r)ampf Übersicht / Streichung des Doktortitels in Pass und / FDP-Fraktion
 

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Streichung des Doktortitels in Pass und Ausweis

Stellungnahme der FDP-Fraktion 

 

Stellungnahmen im Plenarprotokoll 17/149 vom 15.12.2011 der

 

CDU/CSU-Fraktion;

 

SPD-Fraktion;

 

DIE LINKE-Fraktion;

 

BÜNDNIS/DIE GRÜNEN-Fraktion;

FDP-Fraktion:

Manuel Höferlin (FDP): Der Antrag der Grünen greift eine Frage auf, die bereits vor vier Jahren diskutiert wurde, nämlich die, ob ein Doktorgrad in ein Ausweis-dokument gehören sollte – eine Frage, die durchaus kritische Würdigung verdient. Doch halte ich die Gründe, mit denen die Grünen hier versuchen, ihrem Antrag Gewicht zu verleihen, für falsch. So schreiben Sie von einer Ver-knüpfung des Doktorgrades mit dem Nachnamen, obwohl dieser nicht Bestandteil des Namens sei. So weit, so gut. Auch mir sind die einschlägigen Gerichtsurteile dazu bekannt. Doktortitel und Name haben nichts miteinander zu tun. Doch gerade in diesem Licht erscheint mir Ihre Proble-matisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, völlig widersinnig. Wieso soll der Doktorgrad das Risiko der Verwechselungsgefahr oder einer falschen Identifizierung erhöhen? Der Doktorgrad als zusätzliche Information in offiziellen Dokumenten reduziert doch genau dieses Risiko. Ihre Aussage ist widersprüchlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Und dann schreiben Sie als Erläuterung zu dieser Behauptung – ich zitiere –: „Die Praxis der Eintragung […] sorgt für Verwirrung, wenn zum Beispiel die Buchstaben ,Dr.‘ für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten werden“. Das ist grober Unfug, den Sie da zusammenschreiben. Oder können Sie diese Hypothese etwa mit Beispielen unterlegen? Ich habe den Eindruck, Sie versuchen hier einen Sachverhalt zu konstruieren. Das Ganze wirkt für mich wie der Witz mit dem Kollegen „Übertrag“.

Aber damit ist leider noch nicht das Ende Ihrer Ausführungen erreicht. So problematisieren Sie in Ihrem Antrag, dass der Doktorgrad angeblich in jüngster Vergangenheit immer wieder „nicht als Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation“ erlangt wird, sondern von den Inhabern des akade-mischen Grades genutzt wird, ihre gesellschaftliche Reputation zu verbessern. Was bitte hat diese These mit dem Personenstandsrecht und den damit verbundenen Verfahrensfragen zu tun? Wenn Sie eine gesellschaftliche Debatte über die Rolle und die Bedeutung akademischer Abschlüsse führen wollen, dann sollten Sie diese Debatte mit und in der Gesellschaft führen und nicht durch irgendwelche Fragen zum Passgesetz.

Dass Sie – wenn Sie schon die Verwendung von Doktortiteln im gesellschaftlichen Kontext austreten – natürlich das Wort „Plagiat“ einbringen, überrascht dann auch nicht mehr, und dass das Thema „Plagiate“ fast eine halbe Seite Ihres Antrages in Anspruch nimmt, entlarvt Sie. Die Frage, was mit Leuten passiert, die unrechtmäßig einen akademischen Titel führen oder diesen rechts-widrig erwerben, ist im Strafgesetzbuch geregelt. Mit dem Personenstandsrecht hat dies nichts zu tun. Überlassen Sie die Verfolgung von Urkundenfälschern und Schummlern der Justiz. Glauben Sie ernsthaft, dass die Leute, auf die Sie hier anspielen, ihren Personalausweis vorlegen, wenn Sie ihren Titel zu Markte tragen? Nein, das kann nicht Ihr Ernst sein. Hier geht es um die Frage, ob Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, ob Informationen nützlich sind zur Feststellung der Identität einer Person, und darum, wie wir Verfahren gestalten, die möglichst effizient und unbürokratisch sind. Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag der Grünen lehne ich ab. Der Doktorgrad ist eine zusätzliche Information, die bei der Feststellung der Identität einer Person hilfreich ist – nicht mehr und nicht weniger. Ihn ohne Not aus Ausweisdokumenten zu tilgen, halte ich aus diesem Grund für falsch – erst recht, wenn die Begründung so aussieht, wie bei Ihnen. Sie wären gut beraten, diesen Antrag zurückzuziehen.

 



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