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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Gefängnisstrafe f. Promotionsberater
 

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Gefängnisstrafe für Promotionsberater
 Weil er dutzendfach einen Jura-Professor bestochen hat, muss der Chef einer Promotionsberatung für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis


Das Landgericht Hildesheim sprach den Geschäftsführer des bundesweit tätigen Instituts für Promotionsberatung mit Sitz in Bergisch Gladbach am Montag (14.7.) der Bestechung in 61 Fällen schuldig und verhängte 3 1/2 Jahre Haft unf eine Geldstrafe in Höhe von 75 000 Euro (dpa). Der 52-jährige hatte jahrelang Kandidaten, die einen Doktorgrad anstrebten, gegen Geld an einen Professor der Universität Hannover vermittelt. Oft erfüllten die Bewerber nicht die Voraussetzungen.

Oft ist es schwer, einen Professor als „Doktorvater“ zu finden, der nicht verpflichtet ist, Doktoranden anzunehmen. Das Beratungsinstitut hat nicht nur in diesen Fällen geholfen, sondern auch dann, wenn die Examensnoten nicht ausreichten. Das Institut fand - offenbar mit der geölten Hilfe von Professoren – immer wieder einen Weg, Promotionswilligen den Weg durch die Hochschulgremien zu bahnen.

Im vorliegenden Fall soll das Geld über die Ehefrau des Professors geflossen sein, für jeden angenommenen Kandidaten etwa 2 000 Euro (SZ.14.7.). Der Professor wurde bereits im April wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt. Mehr als tausend geplante Promotionsprojekte seit 2000 und über 350 "Hilfen" für Doktoranden geben einen Anhalt für das erfolgreiche Wirken des Instituts. Deine Hilfe bestand jeweils in der Auswahl des Themas, im Finden eines Doktorvaters und in Recherchen.

Gegenstand des Prozesses war weder Inhalt und Qualität der Dissertationen noch der Verfasser, sondern allein der Geldfluss zwischen Institut und Professor.  So spielte es für die Staatsanwaltschaft auch keine Rolle, wer die Dissertationen geschrieben habe, was der Institutschef strickt von sich wies.

Der Angeklagte, selbst Doktor der Philosophie, nahm den Richterspruch gelassen auf. Vielleicht hat er an die vielen nicht geahndeten Fälle in den Akten gedacht, die bereits verjährt sind. Sein Verteidiger, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Revision an. Der Chef des Instituts will nicht gewusst haben, dass Honorarzahlungen strafbar waren.
Der Deutsche Hochschulverband begrüßte das Urteil, mit dem erstmals eine seit Jahren bekannte Form der Korruption im Wissenschaftsbetrieb juristisch geahndet wurde. Möglicherweise handelt es sich hier erst um die Spitze des Eisberges im unlauteren Dissertationswesen. So stehen neuerdings weitere Hochschullehrer aus Hannover und aus Baden-Württemberg unter Korruptionsverdacht. 

Der Deutsche Hochschulverband - zum Urteil gegen den Chef einer Promotionsberatung 

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