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Sprache / Rechtschreibreform / Berichte 2004/1-6 / Neuregelung der deutschen
 

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Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
 Vorlage für die Sitzung der Amtschefskommission"Rechtschreibung“ am 05.02.2004


Schreiben des Sekretariats der Ständigen Kultusministerkonferenz der Länder    

Das besagte Schreiben nimmt auch zu den Inhalten des bislang unveröffentlichten
4. Berichtes der Zwischenstaatlichen Rechtschreibkommission Stellung.

hier: Beschlussfassung zum 4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für
deutsche Rechtschreibung und zum weiteren Verfahren

Übersicht
I. Stand der Reform
II. Die Kommission und ihre Berichte
III. Inhalt des Berichts
...a) Laut-Buchstaben-Zuordnung
...b) Getrennt- und Zusammenschreibung
...c) Schreibung mit Bindestrich
...d) Groß- und Kleinschreibung
...e) Zeichensetzung und Silbentrennung
...f) Fazit
IV. Künftige Arbeit und Kompetenzen der Kommission
V. Beschlussvorschlag

I. Stand der Reform

1. Die innerstaatlichen Beschlüsse (30.11./01.12.1995 Kultusministerkonferenz) und
die Beschlüsse von Wien (01.07.1996 Wiener Abschlusserklärung) haben die folgende
Rechtslage geschaffen: Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wurde zum
1. August 1998 in Kraft gesetzt und ist seitdem Grundlage des Rechtschreibunterrichts
an den Schulen; außerdem ist die öffentliche Verwaltung daran gebunden. Bis zum
Ende des Schuljahres 2004/2005, also bis zum 31.07.2005, gilt allerdings zur
Abfederung des Übergangsprozesses eine Übergangsfrist, die für die Schulen
bedeutet, dass veraltete Schreibweisen nicht als falsch, sondern als überholt gekennzeichnet und bei Korrekturen durch die neuen Schreibweisen ergänzt werden.
Mit dem 31. Juli 2005 endet diese Übergangsfrist. Ab dem 1. August 2005 gilt ausschließlich die Neuregelung, eine neue Entscheidung dafür ist nicht erforderlich.

2. Jede Änderung an der amtlichen Regelung, zu der Regeln und Wörterverzeichnis gehören, setzt jedoch eine Entscheidung der politischen Gremien voraus. Solche Änderungen müssen auf dem gleichen Weg verabredet werden wie die Regelung selbst (Einverständnis der Länder und des Bundes, Einigung mit den internationalen Partnern).

II. Die Kommission und ihre Berichte

1. Als Teil der Beschlüsse zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung von 1996 wurde eine Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung eingerichtet. Ihr gehören 12 Wissenschaftler, 6 aus Deutschland und je 3 aus Österreich und der Schweiz an. Ihre Aufgabe ist wie folgt definiert:

„Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hin. Sie begleitet die Einführung der Neuregelung und beobachtet die künftige Sprachentwicklung. Soweit erforderlich erarbeitet sie Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks.“

Im Abstand von zwei Jahren erstattet sie den staatlichen Stellen in den beteiligten Ländern einen Bericht über ihre Arbeit. Der jetzt vorliegende Bericht ist der vierte.

2. Dem vierten Bericht kommt besondere Bedeutung zu, weil der Übergangszeitraum auch dazu genutzt werden sollte, die Umsetzung des Regelwerks zu beobachten und daraus sich eventuell ergebende Konsequenzen in Form von Regeländerungen zu formulieren.

Diese Regelanpassungen sollten gleichzeitig mit dem Ende des Übergangszeitraums in Kraft treten, damit dann ein verbindlicher Stand erreicht wird. Hiermit ist die Hoffnung verbunden, dass sich danach auch über den Bereich von Schule und Verwaltung hinaus möglichst viele Schreiberinnen und Schreiber an der so normierten Schreibweisen orientieren. Um den zuständigen staatlichen Stellen genügend Zeit für Beratungen, Absprachen und Entscheidungen zu geben, sollten die Regelanpassungsvorschläge entsprechend lange vor dem Ende der Übergangszeit vorliegen.

III. Inhalt des Berichts

1. Die Kommission vertritt in ihrem Bericht die Einschätzung, dass sich die Neuregelung insgesamt bewährt hat. Das gilt erstens für das tragende Prinzip der Neuregelung, nämlich die Systematisierung mit dem Ziel, die korrekte Schreibung möglichst von einer Regel ableiten zu können. Dazu wurden Einzelfall- und Ausnahmeregelungen abgebaut und die Reichweiten der Regeln erweitert. Dies zeigt sich z.B. bei der konsequenteren Anwendung des Stammprinzips, bei der Behandlung des s-Lautes (ss nach kurzem Vokal bzw. in der Silbenfuge), bei der Behandlung von Substantivierungen (Typus: im Allgemeinen, das Folgende, im Dunkeln tappen), bei der Behandlung von Zusammensetzungen von Substantiv und Verb bzw. Verb und Adjektiv (Rad fahren wie Auto fahren, zwei Verben immer getrennt: spazieren gehen, sitzen bleiben), bei der Anwendung grammatischer Proben (Steigerbarkeit) bei der Getrennt- und Zusammenschreibung, bei der Silbentrennung (konsequent nach Sprechsilben). Dem Abbau von Ausnahmen dienen Schreibungen wie rau (nach dem Muster von grau, blau), Känguru (wie Kakadu, Gnu). Außerdem wurden deshalb Überreglementierungen beseitigt, z.B. bei der Behandlung von drei Konsonanten (9 bisherige Regeln sind entfallen) und bei der Zeichensetzung beim Infinitiv mit zu bzw. Partizipialgruppen.

Das gilt zweitens auch hinsichtlich der Akzeptanz der Neuregelung. Dabei kann sich die Kommission auch auf ihren dritten Bericht stützen, in dem ausführlich

- die positive Bewertung der Neuregelung durch die Lehrkräfte und
- die Bewährung in der schulischen Praxis anhand von Umfragen und Erhebungen beschrieben sowie
- die Umsetzung auch außerhalb der Schule und der öffentlichen Verwaltung (z.B. bei Verlagen, in der Buchproduktion, bei Zeitungen etc.) analysiert und dabei eine hohe Übernahme (75 % der Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt) festgestellt wird.

Im Übrigen müssten Gewöhnungs- und Anpassungsprozesse - ebenso wie 1901/02 und bei vergleichbaren Reformen in anderen Staaten - abgewartet werden.

2. Vor dem Hintergrund dieser generellen Einschätzung werden im vierten Bericht, der im Folgenden in seinen wesentlichen Inhalten referiert wird, an einigen Stellen Anpassungen und Präzisierungen vorgeschlagen.

a) Laut-Buchstaben-Zuordnung

Die Kommission sieht keine weiteren Neuschreibungen vor, sie wendet sich damit gegen Erwägungen in Analogie zu Tipp und Stopp auch die Schreibweise von *Topp zuzulassen. Sie schlägt auch nicht die Aufgabe oder Rücknahme neu zugelassener Schreibweisen (wie Ass, nummerieren, überschwänglich etc.) vor. Als Änderung ist nur vorgesehen bei der Fremdwortschreibung auf die Benennung von Haupt- und Nebenvarianten zu verzichten. Das ist sachgemäß, weil damit die weitere Entwicklung offen gelassen wird.

b) Getrennt- und Zusammenschreibung

An Teilen dieses Bereichs hatte sich heftige Kritik entzündet. Die KMK selbst hatte die Zwischenstaatliche Kommission 1998 um besondere Beobachtung der Getrennt- und Zusammenschreibung gebeten. Die Kommission will mit Regeländerungen, -präzisierungen und Einzelfalländerungen auf die geäußerte Kritik reagieren. Dabei geht es einmal darum, an der Grundentscheidung für die Orientierung am grammatischen Aspekt festzuhalten, aber dort, wo die entsprechenden formalen Proben nicht eindeutig genug sind, mit zusätzlichen Erläuterungen Klarheit zu schaffen. Da nicht alle Fälle eindeutig entscheidbar sind, weil sich Argumente für verschiedene Schreibweisen finden lassen, soll größere Freiheit für die Schreibenden geschaffen und in diesen Fällen sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung zugelassen werden.

b1) Die Liste von Partikeln, die mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden können, wird um einige wenige bisher fehlende Partikel ergänzt (§ 34 (1)). Der Charakter der geschlossenen Liste (abschließende Aufzählung) bleibt erhalten. Betroffen sind dahinter, darauf/drauf, darauflos/drauflos, darin/drin, darüber/drüber, darum/drum, darunter/drunter, davor, draus, hinter, hinterdrein, nebenher, vornüber.

b2) Durch eine präzisere Formulierung von § 34 E 1 wird erreicht, dass besser unterschieden werden kann, wann solche Partikel als freies Adverbial mit Verben auftreten. Als Beispiel mag zusammen spielen (nämlich Halma) versus zusammenspielen (da haben verschiedene Faktoren zusammengespielt) dienen. Als Entscheidungshilfe wird eingefügt, dass im ersten Fall ein anderes Wort zwischen die beiden Bestandteile gerückt werden kann (wir wollen zusammen Halma spielen).

b3) Für den Fall Leid tun wird die neue zusätzliche Variante leidtun (wie teilnehmen, kundtun) eingeführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich eine eindeutige Entscheidung für adjektivischen und substantivischen Gebrauch nicht treffen lässt.

b4) Die besonders häufig kritisierte Regelung zur Getrenntschreibung von Verbindungen mit Partizipien wird in folgender Hinsicht geändert:

Wenn die gesamte Verbindung komparierbar ist (Beispiel zeitsparend/zeitsparender), ist Getrennt- und Zusammenschreibung zulässig (das kann aus der bisherigen Regelung schon abgeleitet werden, das Wörterverzeichnis enthält auch entsprechende Einträge wie gewinnbringend, war jedoch wohl nicht deutlich genug).

Ebenso wird in Fällen wie allein stehend (auch zulässig alleinstehend) und Rat suchend (auch zulässig: ratsuchend) o.a. verfahren, weil hier eine Univerbierung zu beobachten ist. Insbesondere in diesem Fall werden frühere Zusammenschreibungen wieder zulässig und erledigt sich die Kritik an der angeblichen Wortvernichtung“.

b5) Bei fremdsprachlichen Übernahmen von Adjektiv und Substantiv, die sich im Deutschen wie Zusammensetzungen verhalten, ist Zusammenschreibung oder in Analogie zur Herkunftssprache Getrenntschreibung möglich (Bluejeans/Blue Jeans).

Im Übrigen bleibt die Erweiterungs- bzw. Steigerungsprobe bei der Verwendung von Adjektiven und Verben erhalten, ebenso bleibt es bei der generellen Getrenntschreibung von Adjektiven mit den Endungen -ig, -isch, -lich sowie bei der Getrenntschreibung aller Verbindungen mit dem Wort sein und von allen Verbindungen mit Wörtern, die auf -einander enden.

c) Schreibung mit Bindestrich

Die Regelungen zur Schreibung mit Bindestrich haben nur wenig Kritik hervorgerufen. Allerdings muss eine fehlerhafte Bestimmung korrigiert werden. In Fällen wie der wissenschaftlich-technische Fortschritt (also bei gleichrangigen nebengeordneten Adjektiven) ist der Bindestrich nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Bei Verbindungen von Ziffern mit -fach wird auch die Schreibung mit Bindestrich zugelassen (8fach, 8-fach). Bei substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen (besonders mit Infinitiven) bestand eine Unklarheit, wann auf den Bindestrich verzichtet werden kann. Eine neue Formulierung soll dem begegnen; danach ist das Inkrafttreten ohne Bindestrich zu schreiben, während es bei einem Beispiel wie das Auf-die-lange-Bank-Schieben zu setzen ist. Eine Änderung betrifft auch die Verwendung des Bindestrichs bei mehrteiligen Anglizismen.

d) Groß- und Kleinschreibung

In der Groß- und Kleinschreibung werden einige Änderungen vorgeschlagen, die ein konsequentere Anwendung des Prinzips der Großschreibung von Substantivierungen auf weitere Fälle, in denen formale Merkmale der Substantivierung festgestellt werden können, darstellen. Das betrifft Verbindungen von Präpositionen mit flektierten Adjektiven ohne vorangehenden Artikel (Fälle wie ohne Weiteres und vor Kurzem); hier soll auch die Großschreibung möglich sein. Das Gleiche gilt für unbestimmte Zahladjektive (die einen, die anderen, die meisten); wer den substantivischen Gebrauch unterstreichen will, kann großschreiben.

Bei den so genannten Nominationsstereotypen - festen Verbindungen von Adjektiven und Substantiven, die keine Eigennamen sind, aber terminologischen Status besitzen (Typus Gelbe Karte und Kleine Anfrage) - wurde kritisiert, dass bisher allein die Kleinschreibung galt. Hier wird durch eine Erläuterung hervorgehoben, dass im fachsprachlichen Gebrauch auch Großschreibung möglich ist.

e) Zeichensetzung und Silbentrennung

In beiden Fällen werden keine Änderungen vorgeschlagen.

f) Fazit

Der Bericht ist sorgfältig begründet. Er wurde mit dem Beirat für die deutsche Rechtschreibung als Vertretung der professionell Schreibenden ausführlich erörtert und von diesem in wesentlichen Punkten gebilligt. Er lag auch dem österreichischen Beirat vor und wurde in der Schweiz von Sachverständigen beraten. Auch hier war die Resonanz positiv. Wo die Kommission den Empfehlungen einzelner Beiräte nicht folgt, begründet sie ihren Standpunkt.

Durch die Änderungen werden bisherige Schreibweisen nicht falsch. Denn die neu oder wieder zugelassenen Schreibweisen treten neben die bisherigen. Damit nimmt die Anzahl der Varianten zu. Das entspricht jedoch offensichtlich den Wünschen der Schreibgemeinschaft und schafft künftigen Entwicklungen Raum. Varianten werden nur dort geschaffen, wo es eine gute linguistische Begründung für zwei Schreibweisen gibt.

Da keine Schreibweisen falsch werden, entstehen keine Probleme bei der weiteren Verwendung von Schulbüchern, bzw. bei Korrekturen. Alle Bücher sowie Rechtschreib-Programme können allmählich angepasst werden. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

IV. Künftige Arbeit und Kompetenzen der Kommission

1. Die Zwischenstaatliche Kommission, die im Zuge der Neuregelung eingerichtet wurde, sollte im Grunde die Funktion übernehmen, die zuvor von der Dudenredaktion wahrgenommen wurde. Allerdings fehlt der Kommission die Kompetenz zur Entscheidung über neue Regeln und Schreibweisen. Jede Änderung der bestehenden Regelung bedarf nach der geltenden Rechtslage der Entscheidung der politischen Institutionen, weil die Kommission jeweils nur ein Vorschlagsrecht hat.

Das ist eine deutliche Erschwernis des Verfahrens und führt zu einer Belastung bzw. Überlastung der Politik mit Fragen, die einer politischen Bewertung nicht zugänglich und allein fachlich zu entscheiden sind (Leid tun oder leidtun). Die Politik tut gut daran, hier nur das Verfahren zu regeln, sich von der Entscheidung in Einzelfragen aber freizuhalten. Politische Instanzen waren auch früher nicht beteiligt, wenn der Duden in einer neuen Auflage Änderungen vornehmen wollte. Deshalb wird angeregt, der Kommission eine Kompetenz zur Änderung von Regeln und Schreibweisen in geringfügigen Fällen zuzuweisen, sie soll sich darüber mit den Beiräten ins Benehmen setzen. Nur Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung - beispielsweise die Einführung der Kleinschreibung von Substantiven - sollen den politischen Institutionen überlassen bleiben. Dazu ist eine Änderung der Wiener Absichtserklärung und der Aufgabenbeschreibung der Kommission erforderlich.

2. Außerdem hat sich der zweijährige Rhythmus für die Berichte der Kommission nicht bewährt. Während des Übergangszeitraums war eine so dichte Reihenfolge zwar vertretbar. Aber in der Praxis bedeutet dies, dass ein zu hoher Teil der Arbeitskapazität der Kommission auf die Vorbereitung von Berichten entfällt. Die Untersuchung anderer wichtiger Fragen und Themen kann daher nicht im erforderlichen Umfang erfolgen. Deshalb wird vorgeschlagen, den Rhythmus für die Abgabe von Berichten auf fünf Jahre zu verlängern. Auch dazu ist eine Änderung des Aufgabenkatalogs der Kommission erforderlich.

V. Beschlussvorschlag

Auf der Basis dieser Überlegungen wird folgender Vorschlag für einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vorgelegt.

1. Die Kultusministerkonferenz nimmt den vierten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung (sowie den diesbezüglichen Bericht der Amtschefskommission Rechtschreibung) zur Kenntnis; sie dankt der Zwischenstaatlichen Kommission für die sorgfältige Arbeit und stimmt den von ihr in ihrem Bericht vorgeschlagenen Änderungen der amtlichen Regelung zu.

2. Die Kultusministerkonferenz beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Bunds und der Zustimmung der zuständigen Stellen Österreichs und der Schweiz - , dass die auf der Grundlage des 4. Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung geänderte Regelung (im Folgenden: Regelung - Stand 2004) ab dem 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Unterricht an allen Schulen ist.

3. Die Kultusministerkonferenz schlägt den Unterzeichnern der Wiener Absichtserklärung vom 01.07.1996 vor, die Kompetenz für die Anpassung des Regelwerks der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung zu übertragen. Nur Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. die Einführung der Kleinschreibung von Substantiven) sollen der Zustimmung der staatlichen Stellen bedürfen. Dazu ist eine Änderung des Artikels III der Wiener Absichtserklärung erforderlich; der letzte Satz des zweiten Absatzes soll gestrichen und durch folgende Vorschrift ersetzt werden: „Sie erarbeitet in regelmäßigen Abständen Vorschläge für die Anpassung des Regelwerks und entscheidet über geringfügige Änderungen nach Beteiligung der bestehenden Beiräte. Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung und Tragweite legt sie den zuständigen staatlichen Stellen zur Entscheidung vor.“

Als Konsequenz daraus müssen „Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ (Beschluss der KMK vom 26.04.1996) geändert werden. Dazu wird die Einfügung einer neuen Ziffer 1.4 vorgeschlagen:

„1.4 Entscheidungen über geringfügige Änderungen des Regelwerks im Benehmen mit den zuständigen Beiräten“

In Satz 2 von Ziffer 3.4 werden dem Wort „Regelwerk“ die Worte „von grundsätzlicher Bedeutung“ eingefügt.

4. Die Kultusministerkonferenz schlägt den Unterzeichnern der Wiener Absichtserklärung vom 01.07.1996 weiter vor, den bisherigen zweijährlichen Berichtsrhythmus der Zwischenstaatlichen Kommission auf fünf Jahre zu verlängern. Dazu wird in Ziffer 3.4 (1. Satz) der „Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ das Wort „zwei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

5. Die Kultusministerkonferenz ermächtigt die Präsidentin eine Vereinbarung zu den Punkten zwei, drei und vier dieses Beschlusses mit der Bundesregierung, Österreich und der Schweiz und weiteren interessierten Staaten zu unterzeichnen.

6. Da durch die Änderungen im vierten Bericht keine der bisher erreichten Schreibweisen falsch werden, können alle Schulbücher, die der Neuregelung bisher schon folgen, weiter benutzt werden. Die vereinbarten Änderungen (Regelung - Stand 2004) werden im Rahmen von Neubearbeitungen bzw. bei Neuerscheinungen von Schulbüchern berücksichtigt. Weitere Regelungen können die Länder in eigener Zuständigkeit treffen. Die Kultusministerkonferenz erinnert an ihren Beschluss vom 20.11./01.12.1995, wonach am Ende des Übergangszeitraums (01.08.2005) alle Schulbücher der Neuregelung folgen sollen, also nicht mehr auf dem Stand von vor 1998 sein dürfen.

7. Da keine Schreibweisen falsch werden und insofern weder bei Schulbüchern noch bei Rechtschreibprogrammen oder ähnlichen Erzeugnissen ein kurzfristiger Änderungsbedarf besteht, geht die Kultusministerkonferenz davon aus, dass keine besonderen Kosten entstehen werden.

8. Ab dem 1. August 2005 werden Schreibweisen, die der Regelung - Stand 2004 - widersprechen, als Fehler markiert und bewertet.

9. Die Kultusministerkonferenz bittet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schreibgemeinschaft sich in ihrem Schreibgebrauch an der Regelung - Stand 2004 - zu orientieren. Wer Vorschläge und Anregungen hat, wird gebeten, diese an die Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung zu richten.

Übernommen aus http://www.rechtschreibreform.com
 



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