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Themen / Patentwesen / Erfindung - Patent / Nichtigkeitsverfahren
 

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Das Nichtigkeitsverfahren
 (§ 81 PatG)

Ein Nichtigkeitsverfahren droht in der Regel dann, wenn der Verdacht besteht, daß Ihr Patent zu unrecht erteilt worden ist (Es gibt noch andere Gründe für die Klage). Diesem "Verdacht" geht meistens eine vor einem Zivilgericht einzureichende Klage Ihrerseits wegen Verletzung Ihres Patentes voraus. Der angeblich Verletzende, der bspw. den Gegenstand Ihres Patentes ganz oder teilweise nachgebaut oder benutzt hat, wehrt sich gegen diesen Vorwurf mit dem Hinweis auf Material (Druckschriften, offenkundige Vorbenutzung, mangelnde Erfindungshöhe), das offensichtlich im Erteilungsverfahren unberücksichtigt geblieben sind. Das ev. gleichzeitig anhängige Nichtigkeitsverfahren wird dann im Bundespatentgericht solange ausgesetzt, bis der Verletzungsstreit vor dem Zivilgericht entschieden ist.

 



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