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Der Staat als Arbeitgeber für Titelhändler

 Leserbrief zu „Die Doktormacher“

in Spiegel Nr. 12/2011, S. 47 bis 52 - Der Brief wurde nicht veröffentlicht

 

                                                                                                      München, den 24.3.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahrzehnten erscheinen in den einzelnen Tageszeitungen und Wochenzeitungen regelmäßig Artikel über den käuflichen Erwerb von Doktortiteln. Nach der Guttenbergaffäre passte Ihr Bericht „Die Doktormacher“ über den Handel mit den akademischen Blendwerken wieder gut in die Titellandschaft. Im Internet bieten nach wie vor eine Vielzahl von Promotionsberatern und als solche getarnte Dienste ihre „Hilfe“ an. Den begehrten Titel, der zum ersehnten Ansehen in der titelsüchtigen Gesellschaft verhilft, gibt’s natürlich nur für gutes Geld. Mit Enttäuschungen wegen Abzocke oder leeren Versprechungen muss gerechnet werden. Auch Guttenberg konnte der Doktor nicht schnell genug haben. Er wählte jedoch einen anderen, wenn auch ebenfalls unredlichen Weg; er hätte den Sonderweg nicht verheimlichen können. 

Grundlage für den Drang, wenn nicht die Gier nach dem Titel ist der in Deutschland immer noch vertretene Glaube, der Doktorgrad sei Bestandteil des Namens und folglich in Pass und Ausweis eintragbar. Zur ersten Aussage: die Rechtsprechung bestätigt das Gegenteil, sie ist also falsch. Die zweite stimmt, aber nur weil die mafiaähnlich wirkende Doktorlobby erfolgreich verhindert, dass das BGH-Urteil aus 1962 (Akademische Grade sind kein Bestandteil des Namens) bekannt wird. Der Skandal besteht darin, dass die Bundesregierung sich am Verschleiern der Wahrheit beteiligt und sich weigert, das BGH-Urteil im Passwesen umzusetzen. Nur Schäuble hat es mal vor 4 Jahren versucht, wurde aber vom bayerischen Traditionsguru Beckstein im Bundsrat ausgebremst.

Mein mehrmaliger Hinweis auf die permanente Missachtung des BGH-Urteils wurde in Bonn und Berlin – wenn überhaupt – mit ablehnenden Floskeln beantwortet. Die Rechtsprechung gilt offenbar nur dann, wenn sie Mitgliedern der gesetzgebenden Organe nicht schadet. Offensichtlich fürchten die betroffenen Promovierten das Schwinden ihres Ansehens, wenn Sie plötzlich ohne die lebenslang vor dem Namen montierte akademische Leuchtboje auskommen müssten. Die stille Zustimmung in den übrigen Dienststellen ist ihnen sicher. Der positive Effekt für die Gesellschaft wäre, ein buchstabenabhängiges Vorurteil weniger  und ein Austrocknen des Titelhandels. Dann lieber, bedauern des Titelhandels und bestrafen der Schuldigen. Wäre es nicht redlicher, Anreiz und Grundlage für strafbewehrtes Handeln zu beseitigen statt beides zu garantieren? Der Staat als Arbeitgeber für Titelhändler.

Ulrich Werner

Zur Information Das deutsche Titelwesen und "Der Doktorgrad"



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