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Eintragbarkeit des "Dr. h.c." in amtlichen Dokumenten, U.B., Paderborn:
Ich habe versucht, auf den Seiten Informationen über den "Dr.h.c. und dessen Eintragbarkeit in einem Paß zu erhalten. Könnten Sie mir freundlicher Weise weiterhelfen, wo ich entsprechendes finden kann, bzw. können Sie feststellen, ob Dr.h.c. als Namensbestand z.B. Dr.h.c. (Name)... möglich ist? Obwohl der Doktortitel kein wesentliches Merkmal für die Identifizierung einer Person ist (so die Landesanwaltschaft München), wird er gemäß "Allg. Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Paßgesetzes" vom 28.08.1961 ( 5 Abs. 1 Nr. 9) im Paß eingetragen. Ist es so auch beim Dr.hc. ???
Antwort: Ob der von einer deutschen Hochschule verliehe Dr. hc. (h.c.) als akademischer Grad im Sinne des § 18 HRG (Hochschulrahmengesetz) anzusehen ist, ist fraglich. Die diesbezüglichen Auffassungen in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich (aus "Akademische Grade und Titel" von Zimmerling, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln). So herrscht keine einheitliche Auffassung darüber, ob bei einem ehrenhalber verliehenen Doktorgrad stets ein Bezug zu wissenschaftlichen Leistungen vorhanden sein muß oder ob hochschulpolitische Leistungen ausreichend sind. Feststeht, daß auch der Dr. h.c. kein Bestandteil des Namens ist. Im Hinblick auf die bundesweite Regelung, den Dr.-Grad, und zwar ohne Zusatz, also nur das Kürzel "Dr." im Pass einzutragen, rate ich Ihnen, nur das "Dr." anzugeben und abzuwarten, wie die Behörde oder wer auch immer reagiert. Außerdem können Sie jeweils im zuständigen Standesamt anfragen, wie sich diese Behörde verhalten würde. Ich habe in einem münchner Standesamt diesbezüglich nachgefragt, ohne eine Antwort zu erhalten. Der Beamte war unwissend und verwies mich an das Innenministerium. Von dort warte ich immer noch auf eine definitive Auskunft.
Werden deutsche akademische Grade im Ausland anerkannt?
Dr. med. K. R. fragt, wie wird der Titel Dr.med. in England und USA anerkannt?
Antwort: Hierüber liegen mir keine Informationen vor. Ich habe daher versucht, vom britischen Konsulat in München Näheres zu erfahren. Dort verwies man mich an die Organisation NARIC in Manchester, Tel: 0044/1619577063. Das US-Amerikanische Konsulat war ebenfalls ratlos und nannte mir im hiesigen Amerikahaus einen Herrn Christoph mit der Telefonummer 089/55253717, der mit derartigen Fragen vertraut sei. Erreicht habe ich ihn bisher nicht.Ich empfehle, im Zweifelsfall die jeweils zuständige Botschaft anzurufen, die mindestens wissen sollte, wer für Fragen über die Anerkennung von im Ausland erworbenen akademischen Graden in ihrem Land zuständig ist. |