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Sprache / Rechtschreibreform / Berichte 2005/7-9 / 97. Nachteile für Bayerns
 

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Nachteile für Bayerns Schüler befürchtet

 

AFP/Berlin 02.08.2005   

Nach Inkrafttreten der Rechtschreibreform in 14 der 16 Bundesländer hat die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Johanna Wanka (CDU), vor Nachteilen für die Schüler in Bayern und Nordrhein-Westfalen gewarnt. Da diese zwei Länder als einzige das Regelwerk nicht verbindlich gemacht haben, drohten den Schülern dort Probleme etwa bei einem Umzug in ein anderes Bundesland, sagte die brandenburgische Kultusministerin. Ihnen würden dann plötzlich Dinge als Fehler angestrichen, die in Bayern und Nordrhein- Westfalen richtig sind. Der Vorsitzende im Rat für deutsche Rechtschreibung, Hans Zehetmair, mahnte die 14 Länder inzwischen zu einer behutsamen Umsetzung der Regeln.

Wanka sagte, sie sehe keinen Vorteil in der Entscheidung, das Inkrafttreten in den beiden Bundesländern zu verschieben. Schließlich seien die jetzt gültigen Teile der Reform unstrittig. Die zu überarbeitenden Teile bekämen eine mehrjährige Übergangsfrist, die wiederum für alle Länder gelte. Dagegen sagte Zehetmair, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln in den 14 Ländern vor einer abschließenden Einigung auch Fehler eingeführt würden. Er hoffe deshalb, dass die Lehrer „behutsam damit umgehen, denn die eine oder andere Korrektur wird noch stattfinden". Gleichzeitig sieht Zehetmair allerdings nur noch geringfügige Änderungen, die vorgenommen werden sollen. Mit der verbindlichen Einführung weiter Teile der Rechtschreibreform können ab dem kommenden Schuljahr die Lehrer in den 14 Bundesländern viele Verstöße gegen Änderungen in der Rechtschreibung als Fehler ahnden. Dazu zählen etwa das Doppel-S, also „dass" statt „daß". Außerdem gelten neue Regeln bei der Groß- und Kleinschreibung.

 
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