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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Dr.-Grad im Personalausweis - Appell / Antwort aus dem Bürgerservice-Zentrum
 

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Der Dr.-Grad im neuen Personalausweis

 Appell an den Bundesminister der Innern

 Thomas de Maizière

Antwort aus dem Bürgerservice-Zentrum

27. Jul.  

Sehr geehrter Herr Werner,

vielen Dank für Ihre Ausführungen vom 26. Juli 2010 zur Eintragung von Doktorgraden in hoheitliche Identitätsdokumente.

Wie Sie korrekt darstellen, wurde mit dem Beschluss des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) am 18. Juni 2009 der Doktorgrad als Datenfeld des neuen Personalausweises festgelegt.

Das Gesetz unterscheidet dabei jedoch klar zwischen Namensbestandteilen und Doktorgrad. Demnach enthält der Ausweis folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1. Familienname und Geburtsname,

2. Vornamen und

3. Doktorgrad (Vgl. § 5 Absatz 2 Nr. 1-3 PAuswG). (Diese Angabe ist falsch!)

Wie sie richtigerweise ausführen, ist die Entscheidung für die Beibehaltung des Doktorgrades als Bestandteil hoheitlicher Identitätsdokumente im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Passgesetznovellierung unter Verweis auf die tradierte Rechtslage gefallen.

Der Passgesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern sah damals den Wegfall des Doktorgrades als Datenfeld des Passes vor, da er für die hoheitliche Identifizierung einer Person nicht zwingend notwendig ist.

Die demokratisch legitimierten Verfassungsorgane haben sich im Rahmen der Rechtsetzung jedoch für die Beibehaltung des Doktorgrades als Bestandteil hoheitlicher Identitätsdokumente entschieden, so dass das Bundesministerium an dieses Ergebnis demokratischer Willensbildung gebunden ist.

Mit freundlichen Grüßen:

Im Auftrag

gez. Elke Rink

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.d115.de
 
Die Auskunft von Frau Rink ist falsch. Der Doktorgrad erhält kein separates Datenfeld; er wird wie bisher vor dem Namen eingetragen - falls der Name nicht zu lang ist.

Quelle: „Passgesetz und Passverwaltungsvorschrift“ von Irmgard Sinock, Carl Link Kommunalverlag, 2010. Frau Sinock ist Sachgebietsleiterin im Passamt München und war Mitglied der Arbeitsgruppe zur Neufassung der Passverwaltungsvorschrift 2009 beim Innenministerium des Bundes

Siehe auch
Die „tradierte Rechtslage“ -  Eine akademische Luftblase - Zum Doktoreintrag im Ausweis - Frage an Radio Eriwan



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