Der Fall Mollath hat deutlich gezeigt, dass das deutsche Strafverfahren einen derart krassen Skandal nicht verhindern kann. Wenn dann die bayerische Justizministerin Merk auch noch immer wieder behauptet, es sei alles nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, also alles in Ordnung, dann verstärkt diese Ignoranz der von ihr geduldeten Verhältnisse zwangsläufig die Befürchtung der Bürger, selbst unter die unerbittliche Walze des sog. Rechtsstaates zu geraten, wie es Mollath ohne eigenes Verschulden erdulden musste.
Die seit vielen Jahren fällige Beendigung der eigentlich unfassbaren Freiheitsberaubung Mollaths verdient nicht Respekt, wie Prantl schreibt, sondern den empörten Aufschrei: „Warum erst jetzt?
Ein verallgemeinernder Begriff wie die „Justiz ist immer durch das Verhalten einzelner Personen bestimmt. Im Fall Mollath sind es Frau Merk, einzelne Richter, besonders ein gewisser Brixner, und selbstherrliche Angehörige der forensischen Psychiatrie, laut Prantl der „Dunkelkammer des Rechts. Zu dieser Einrichtung passt der Zweifel, wer die obligatorischen Medikamente dringender benötige, der sie Verordnende oder der dem Verordnenden Ausgelieferte. Die Missachtung von Mollaths friedfertigem Verhalten als jahrlang unschuldig Weggesperrter zeugt von unglaublicher Ignoranz und beweist die Uneignung für den Umgang mit Menschen.
Und die Kosten des Justizskandals? Ca. eine die Mill. Euro sind bereits erreicht. Hinzu kommen weitere für das nächste Verfahren und die zu erwartende Entschädigung. Zu tragen hat sie der Steuerzahler und nicht die beamteten Verursacher. Die bleiben wahrscheinlich ohne Unrechtsbewusstsein unbehelligt und gut besoldet in Amt und Würden, vielleicht sogar bereit für ein nächstes Opfer, ohne sich verantworten zu müssen. Oder sie sind bereits pensioniert.
Ulrich Werner
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