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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz
 

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Mollath und die bayerische Justiz

 Ein Fall für die Psychiatrie - In der Tat!

 

Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt.

Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.


Thomas Jefferson, 3.amerikanischer Präsident, 1743-1826

Grundgesetz für die BRD Art 5:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Allg. Erklärung der Menschenrechte - Art. 19:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungs-mitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

"Eine Justiz, die Menschen ohne gründliche Prüfung einen Wahn andichtet, ist selber wahnsinnig.“ (SZ v. 27.11.2012)

Justizministerin in Bayern seit dem 14. Oktober 2003 Beate Merk, Dr. jur.

Mit fadenscheiniger Begründung in Haft seit 27.2.2006:  Gustl Ferdinand Mollath 

Ein Ende in Sicht?  Vorsatz, Versehen oder Versagen? - 7 Jahre staatlich sanktionierte Freiheitsberaubung - Ja mei ...

Bis 16.2.2013 gestohlene Lebenstage:  2 550 

Angefallene Kosten für die Steuerzahler ca. 700 100  € 

Die für die Freiheitsberaubung Mollaths Verantwortlichen sollten anteilig mit den Kosten belastet werden.

Beate Merk nach 7 ½ Jahren FREI! - Ach, es ist ja nur der Mollath - Leserbrief an die SZ München vom 8.8.2014

Schallende Ohrfeige aus Karlsruhe - Verfassungsgericht geißelt Bayerische Justiz

Weitere Informationen zum Bayerischen Justizskandal



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