Zur deutschen Sprache
Die Sprache ist ein Bild der Seele ...
www.sprache-werner.info
Zur deutschen Sprache
Die Sprache ist ein Bild der Seele ...
www.sprache-werner.info
Duden / Der Auftrag
 

  < zurück erweiterte Suche Seite drucken
 

Der Auftrag des Duden

Es gibt keine von der Duden-Redaktion in Mannheim überwachte »amtliche Kodifizierung der deutschen Rechtschreibung«

 

Aus "Lexikon der populären Irrtümer" von Walter Krämer u. Götz Trenkler, Eichborn Verlag, 1996, S. 78   

Es existiert eine »Vereinbarung« der verbündeten Regierungen des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1901, »eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung untereinander und mit Österreich abzuweichen« Diese einheitliche Rechtschreibung sollte in den Schulen mit Beginn des Schuljahres 1903/04, in den Behörden per 1.1. 1903 verbindlich werden. Die »Vereinbarung« war kein Gesetz. Sie betraf auch nur die Schulen und den Schriftverkehr der amtlichen Behörden untereinander; eine irgendwie geartete Verpflichtung für das breite Publikum oder für die Parlamente und Gerichte ergab sich daraus nicht: Sowohl unsere eigenen Briefe als auch Gesetzestexte als auch Urteile, Beschlüsse und Verfügungen der Gerichte brauchen sich im Prinzip um den Duden nicht zu kümmern (und weichen auch tatsächlich öfters von ihm ab: das Bundesverfassungsgericht schreibt »der Einzelne«, der Duden verlangt »der einzelne" und andere Abweichungen mehr).

Das verbreitete Mißverständnis von der Allgemeinverbindlichkeit der Duden-Rechtschreibregeln geht vermutlich auf einen Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 19. II. 1955 zurück, der so beginnt: »Die in der Rechtschreibreform von 1901 und den späteren Verfügungen festgelegten Schreibweisen und Regeln sind auch heute noch verbindlich für die deutsche Rechtschreibung«, gefolgt von dem Zusatz: »ln Zweifelsfällen sind die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln verbindlich.« Dieser Beschluß ist aber größtenteils deklaratorisch und nur insofern konstitutiv, als er die Duden-Redaktion zum Schiedsrichter bestimmt. Und auch das nur für den amtlichen Schriftverkehr von einer Behörde zur anderen, auch wenn viele Germanisten das gern anders sehen; der Rest der Republik kann ohne Strafe schreiben wie er will.

Literatur: Othmar Jauernig: »Glorienschein der totalen Amtlichkeit. . . Die Rechtschreibung, der Duden und das Recht«, Forschung und Lehre 6/95, 332-334

Siehe auch: Der Bluff des Duden
                    Die Rolle des Duden
                    "Die Instanz" 


Wolf Schneider zum Duden

“Vorsicht vor dem Duden!

Wenn wir einen Fehler oft genug gemacht haben, wird er sich im Duden wiederfinden – als das Übliche eben.“
 
Möge sich niemand mehr auf den Duden verlassen - Interview mit Helmut Glück in den VDS Sprachnachrichten. Die Fragen stellte Max Behland VDS Sprachnachrichten Nr. 37/März 2008, S. 3,4

Bei Kerner - Wolf Schneider zum Duden: eine widerliche Veranstaltung - ARD am 25.3.2008

 



zum Seitenanfang < zurück Seite drucken