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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Dr.-Grad im Personalausweis - Appell / Der Dr.-Grad - Verstoß gegen
 

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Der Dr.-Grad im Ausweis

 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz(AGG) vom 14. August 2006 (BGBl.  I S. 1897)

Auch im neuen E-Ausweis wird bei Bedarf nur der Doktorgrad eingetragen, andere akademische Grade bleiben unerwähnt. Damit verstößt der Gesetzgeber gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Eine sachliche Begründung dafür gibt es nicht, etwa, die Vorraussetzungen für das Bestehen eines Doktorexamens werden derart hoch eingestuft, dass im Erfolgsfall der Doktorgrad nicht nur alle anderen akademischen Studienabschlüsse herabstuft, sondern sogar als lebenslanges Gütezeichen geistiger Kompetenz verwendbar ist und sogar werbewirksam in einem stattlichen Identitätsdokument präsentiert werden darf, obwohl der Doktorgrad zweifelsfrei nicht zur Identifizierung der Person notwendig ist.

Von Einzelfällen abgesehen unterscheidet sich eine Dissertationen, auf die sich jeweils die Verleihung der Doktorwürde stützt, nicht Wesentlich von anderen Abschlussarbeiten (Staatsexamen, Diplom, Master etc.) oder sie weisen sogar weniger wissenschaftliche Substanz auf als diese. Wer einmal hinter die Fassade eines Doktortitels schaut und liest, mit welchen Plattitüden und Nichtigkeiten das lebenslang geltende Anerkenntnis wissenschaftlicher Sonderleistungen erreicht wird, der muss sich wundern über die allgemein übliche und auch noch stattlich geförderten Fehlbeurteilung des Doktorgrades, der nicht einmal vollständig anzugeben ist. Das Missverhältnis zwischen Schein und Wirklichkeit ist nur dadurch zu erklären, dass die Mehrzahl der Promovierten den lebenslangen Glanz des Titels dankbar hinnimmt und kein Interesse an einer Änderung des für sie gesellschaftspolitisch willkommenen Zustandes hat. Wer sägt schon den Ast ab, auf dem er unwiderruflich und unwidersprochen hohes Ansehen genießen kann.

Einen erhellenden Einblick in die angeblich überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse von bekannten Promovierten bieten die Bücher von Achim Schwarze Dünnbrettbohrer in Bonn“,  Aus den Dissertationen unserer Elite und „Noch mehr Dünnbrettbohrer, eine Materialschlacht der Dummheit – Aus den Dissertationen unserer Elite (beide Eichborn Verlag). Das Dissertationsthema „Penisverletzungen bei Masturbation mit Staubsaugern“ dürfte sicher auch den wissenschaftlichen Erkenntnisstand in der Medizin bereichert haben. Auch die Gefälligkeits-Promotionen eines Professors Bossle in seinem Institut an der Universität in Würzburg zur Zeit der Ära Strauss in Bayern hat die Zahl der Titelträger im In- und Ausland beträchtlich erhöht, ebenso wie die erfolgreichen Titelkäufe im Internet. 

Der Gesetzesverstoß durch die Bundesregierung ist vor allem deshalb unverständlich, weil im Bundesrat sachliche Erfordernisse ignoriert wurden und absurderweise der Hinweis auf einen langjährigen Brauch im Volk maßgebend und auch noch entscheidend war. Der Vertreter des Landes Bayern im Bundesrat sah sich berufen, die lebenslange Bildungsbestätigung vor dem Namen in Ausweis und Pass weiterhin einzutragen. Hier scheint akademischer Weihrauch die Vernunft vernebelt zu haben. Anders ist nicht zu erklären, dass Sachverstand die Fehlentscheidung im Bundesrat nicht verhindert hat. 

Einige der Gründe gegen die Brauchtum-Entscheidung sind:

  • Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des Namens;
  • Verringerung des enormen Arbeitsaufwandes in den Passämtern durch die Prüfung der Urkunden;
  • Anpassung an die internationalen Gepflogenheiten;
  • Missdeutung der Buchstaben „Dr.“ an den Grenzen und
  • Erschwerung des Titelhandels (statt Förderung).

Wenn der Staat diese verquere Geisteshaltung in seinen Verordnungen ohne sachlichen und plausiblen Grund verwirklicht, gibt er fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich demokratische Grundsätze preis. Der Bürger wird verhöhnt, wenn ihm dieses Verhalten als „demokratische Willensbildung“ suggeriert wird. Mit der Glorifizierung des Doktortitels werden Vorurteile geschaffen und gefördert. Das Vorurteil, der Herr Dr. Meier kann, weiß und leistet mehr als der Herr Meier bleibt gültig. Das Entstehen einer Zweiklassengesellschaft, bestehend aus Bürgern mit Doktorgrad und Bürgern ohne, wird vorbereitet. Sogar Akademiker ohne Doktorgrad oder mit anderen akademischen Graden und Titeln werden zwangsläufig der zweiten Gruppe zugeordnet und damit diskriminiert.



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