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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Dr.-Grad im Personalausweis - Appell / Eitelkeit besiegt Vernunft
 

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Eitelkeit besiegt Vernunft -

koste es, was es wolle

Zu "Dr.-Grad im Ausweis"

Schon seit 1961 werden mit dem staatlich gebilligten Eintrag des Doktorgrades in Pass und Ausweis persönliche Bedürfnisse (Eitelkeit, Ansehen, Komplexausgleich, Selbstwert, Minderwertigkeit) einer bestimmten Personengruppe befriedigt, obwohl der Titel laut BGH-Urteil kein Bestandteil des Namens ist, dennoch aber lebenslange Vermehrung des Ansehens bewirkt. Die Titelliebe der Deutschen wird auch im ab 1.Nov.2010 geltenden E-Ausweis wider jede Vernunft fortgesetzt, koste es, was es wolle. Als wenn es keine Schuldenkrise gäbe.

Im neuen Passgesetz wurden die von Sachkundigen des Deutschen Bundestages erkannten erheblichen Sachzwänge gegen die Beibehaltung des Doktoreintrags im Ausweis ignoriert. Eine Entkräftung der Gründe fand nie statt, wäre auch kaum möglich gewesen, ohne semantische Purzelbäume zu schlagen. Maßgebend war lediglich die Meinung eines inzwischen abgewählten traditionsbegeisterten Ministerpräsidenten. Es lebe das weiß-blaue Seppltum! Soll das wirklich das Ergebnis demokratischer Willensbildung sein, an das das Bundesministerium laut Schreiben vom 27.7.2010 gebunden ist? Vor dieser Art Willensbildung muss ich mich als Bürger fürchten.

Der Verwaltungsaufwand in den örtlichen Passämtern ist zwar erheblich und nun nach einigem Hin und Her auch noch durch die Wiedereinführung des Eintrags von Künstler- und Ordensnamen weiter erhöht, aber offensichtlich nicht so groß, um die Mehrbelastung im „Rahmen der demokratischen Willensbildung“, wie es im Innenministerium zur Begründung heißt – den Kommunen nicht zumuten zu können. Ist dieser Rahmen neuerdings der Schutzschirm, der über unsinnige Entscheidungen gespannt wird?  Mit einem von einsichtsvoller Erkenntnis geführtem Federstrich, den Doktorgrad nicht in Ausweisdokumenten einzutragen würde das Passwesen spürbar und kosten sparend vereinfacht. Die komplizierte und teilweise langwierige Prüfung der Eintragbarkeit der verschiedenen Doktorgrade mit unterschiedlichen Bezeichnungen von verschiedenen Institutionen aus unterschiedlichen Ländern fiele weg, auch das Problem mit Datenfeldern den bei der Gestaltung der Ausweise. Der Titelhandel würde gebremst. Mit der kleinkarierten Sonderrolle würde Deutschland nicht mehr in der EU aus der Reihe tanzen und sich dabei lächerlich machen. Die Promovierten, die immer behaupten, der Titel bedeute ihnen nichts, könnten beweisen, dass sie es ernst meinen.

Der Vorwurf wäre hinfällig, mit dem Kürzel „Dr.“ würde die Studienrichtung verheimlicht und sei nur ein diffuses Signal für außergewöhnliche Geistesbildung, das von Jahr zu Jahr beständig schwächer wird. 

Mit dem Verweis auf die „tradierte Rechtslage“ als Begründung für die Beibehaltung des Doktorgrad-Eintrags im Ausweis macht sich ein Staat vom Range Deutschlands lächerlich. Der Begriff passt eher in die Fußnote einer Satzung eines Fliegenzüchtervereins.



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