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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz / Gustl Mollath - unschuldig in der Psychi
 

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 Gustl Mollath - Unschuldig in der Psychiatrie 

 Whistleblower netzwerk e.v.

Der Fall Gustl Mollath – unschuldig in der Psychiatrie

Gustl Mollath ist seit dem 27.02.2006 in Bayern inhaftiert, von 2006 bis 2009 in der geschlossenen Abteilung der forensischen Psychiatrie in Straubing und seit dem 14.05.2009 im Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie der BKH Bayreuth.

Ausgangspunkt ist ein Strafurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth welches Mollath aufgrund der Hauptverhandlung vom 08.08.2006 als schuldunfähig vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seiner damaligen Ehefrau freisprach, aber seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnete.

Dies vor allem “wegen des merkwürdigen Verhaltens des Angeklagten. So war der Angeklagte schließlich überzeugt, dass seine Ehefrau, die seit 1990 bie der Hypo-Vereinsbank arbeitete, bei einem ‘riesigen’ Schwarzgeschäft von Geldverschiebungen in die Schweiz beteiligt sei”. Gutachter folgerten daraus schnell: “Beim Angeklagten liege eine gravierende psychische Erkrankung, vermutlich eine Psychose vor. Die Prognose sei auch ungünstig, da keinerlei Krankheitseinsicht vorläge”. Und weiter heißt es im Urteil Mollath habe: “in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt”.

Das Ergebnis: für Delikte, für die der nicht vorbestrafte Angeklagte normalerweise, wenn überhaupt, allenfalls eine geringe Freiheitsstrafe hätte abbüßen müssen und längst wieder auf freiem Fuß wäre, wanderte er auf unbegrenzte Zeit in die Psychiatrie. Dies vor allem auf Grund fragwürdiger Gutachten und der Aussagen seiner Ex-Ehefrau, die nach dem angeblichen Tatzeitpunkt zunächst selbst lange untätig geblieben war.

Der Anzeige Gustl Mollaths gegen seine Ehefrau und andere u.a. wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche, wurde allerdings bis heute seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nie wirklich nachgegangen.

Angeblich lag kein hinreichender Anfangsverdacht vor, noch im November 2012 war auf der Webseite der Justiz Bayern hierzu zu lesen: “Weil keine konkreten Behauptungen aufgestellt wurden, die den Verdacht einer Straftat begründet hätten. Herr Mollath legte kopierte Kontoauszüge und Überweisungsaufträge vor, ohne diese zu erläutern. Überweisungen in die Schweiz sind nicht strafbar. Strafbar ist das erst, wenn das Geld nicht versteuert wird. Dafür trug er keine Anhaltspunkte vor.” Jedenfalls dann wenn es gegen Mächtige in Bayern und anderswo geht, scheint man die weisungsgebundenen Staatsanwälte also zum Jagen tragen zu müssen.

Für jedermann offensichtlich wurde dieser Justizskandal durch ein jüngst öffentlich gewordenes internes Gutachten der Revisionsabteilung der betroffenen Hypo-Vereinsbank aus dem Jahre 2003, welches der bayerischen Justizministerin Merk schon seit etlichen Monaten vorliegt.

In diesem heißt es zusammenfassend: “Die Anschuldigungen des Herrn Mollath klingen in Teilbereichen zwar etwas diffus, unzweifelhaft besitzt er jedoch ‘Insiderwissen’. Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.” Zumindest die Hypo-Vereinsbank wusste also schon 2003 dass Mollath als Whistleblower die Wahrheit sagte und nicht Hirngespinsten hinterher jagte. Aber auch dort blieb man viele Jahre untätig und leugnet bis heute, die so entstandene Mitverantwortung an der langen ungerechtfertigten Inhaftierung von Gustl Mollath.

Wir vom Whistleblower-Netzwerk e.V. können und wollen den Fall Mollath hier nicht in seiner gesamten Komplexität darstellen, aber wir und einige unserer Mitglieder arbeiten im Hintergrund bereits seit langem mit der Arbeitsgemeinschaft Solidarität mit Gustl Mollath zusammen, die genau dies auf ihrer Webseite gustl-for-help.de mit täglichen Aktualisierungen in hervorragender Weise tut.

Nur dank dem großen Engagement jener Arbeitsgemeinschaft und dem Zusammenwirken vieler gelingt es, dass Gustl Mollath nicht in Vergessenheit gerät. Wir sind stolz darauf, hieran im Sinne unseres Netzwerksgedankens mitwirken zu können. Zum Netzwerken gehört dabei für uns auch immer wieder auf Parallelen zwischen dem Fall Mollath und dem Umgang mit anderen kritischen Stimmen und Whistleblowern hinzuweisen. Besonders deutlich sind diese natürlich zu den Fällen der mit falschen psychiatrischen Gutachten in den vorzeitigen Ruhestand abgeschobenen Frankfurter Steuerfahnder, rund um die Whistleblower-Preisträger Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim, die in unserer Whistleblower-Ausstellung und bei unserem Kooperationspartner dem Dok-Zentrum ansTageslicht.de dokumentiert sind.

Whistleblower-Netzwerk hat schon im Dezember 2011 eine Petition zur Freilassung von Gustl-Mollath unterstützt und schließt sich auch der aktuellen Petition an. Außerdem weisen wir immer wieder gerne auf aktuelle Berichterstattungen zum Fall Mollath hin, wie sie sich derzeit z.B. bei Report Mainz in der Süddeutschen Zeitung und bei Heise.de finden.

Unser Land braucht mehr mutige Whistleblower, mehr engagierte investigative Reporter und mehr aktive Bürgerinnen und Bürger, die den Mächtigen das Mittel der Psychiatrisierung zur Disziplinierung von kritischen Stimmen gemeinsam aus der Hand nehmen. Hierzu wird Whistleblower-Netzwerk auch in Zukunft seinen Beitrag leisten.

Bitte unterstützen auch Sie die Petition zur Freilassung von Gustl-Mollath!

 Bitte lesen Sie auch unseren neuesten Blogbeitrag: Es tut sich etwas im Fall Mollath!




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