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Leser/Hörer-Briefe / LB zu akad. Graden allg. / LB AZ Mü 'Professor' Bankhofer
 

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An Abendzeitung München - Irreführung
mit Gesundheitsexperten "Professor" Bankhofer

10.1.2008

AZ Redaktion

„Professor“ Bankhofer als Gesundheitsexperte
Irreführung des Lesers

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einiger Zeit präsentieren Sie Herrn Hademar Bankhofer als „AZ-Gesundheitsexperten“, zuletzt in der Ausgabe vom 5./6.2008 (S. 1 und 5).

Ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen:

Bankhofer kann zwar "Professor" genannt werden, aber im Sinne des deutschen Hochschulgesetzes ist Bankhofer kein "Professor". Er hat auch nicht Medizin studiert, sondern nach den Angaben in (Wikipedia) Rechtswissenschaften, Psychologie, Philosophie und Publizistik. Seit 1976 ist er u. a. als freier Schriftsteller tätig und als Medizinjournalist bekannt geworden. Er wurde auch nicht promoviert.

Bankhofer mag sich umfassendes medizinisches Wissen angeeignet haben. Er arbeitet auch eng mit anerkannten Ärzten zusammen. Seine Bezeichnung als "Professor" im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen und medizinischen Problemen erweckt jedoch bei Ihren Lesern den falschen Eindruck, Bankhofer sei ein akademisch qualifizierter Hochschulprofessor (mit Lehrauftrag) im Fach Medizin und besitze aus diesem Grund besondere Fachkenntnis in Gesundheits- und Ernährungsfragen.

Der von Bankhofer geführte Titel "Professor" wird vom österreichischen Wissenschaftsministerium als Auszeichnung für besondere Leistungen für die Gesellschaft verliehen und wird nicht mit dem Zusatz h. c. (ehrenhalber) geführt, weil es ein Berufstitel ist. In Österreich erhalten Personen, die sich für den Staat Österreich verdient gemacht haben, öfters als in anderen europäischen Staaten und auf Antrag Auszeichnungen durch den Titel "Professor". Eine Verpflichtung zur Lehre besteht dabei nicht. Diese Form der Professur ist nur in Österreich üblich.

Danach ist das Nennen Bankhofers Professoren-Titel im Zusammenhang mit medizinischen Informationen, wie es seit langem auch in der Abendzeitung üblich ist, eine Irreführung des Lesers. Bekanntlich wurde dem im münchner Raum tätigen Heilpraktiker Manfred Köhnlechner untersagt, den Dr.-Grad im Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" anzugeben. Köhnlechner war "Dr.jur.". Mehr hier  

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Werner



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