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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz / Menschenrechtsbeauftragte
 

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Maria E. Fick an Beate Merk 

Menschenrechtsbeauftragte an Bayerische Justizministerin

 am 29.10.2012

[Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer Frau Dr. Fick vom 29.10.2012 an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut:]

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk,

als Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer wende ich mich an Sie
im Falle des Herrn Gustl Mollath, der derzeit in der Forensik in Bayreuth untergebracht ist .

Ich wurde zu Beginn 2012 von dem Betroffenen, der sich seit fast 7 Jahre in forensischen
Einrichtungen in Bayern befindet, gebeten mich in seiner Angelegenheit zu bemühen. Mir sind bei der Durchsicht seiner Unterlagen in der Forensik in Bayreuth und während eines einstündigen Gesprächs mit Herrn Mollath einige Unstimmigkeiten in der gesamten Verhandlung seines Falles aufgefallen, die ich Ihnen kurz auflisten möchte.

- verschiedenene medizinisch-psychiatrischen Gutachten, die über Herrn Mollath erstellt wurden ( OA Dr. Simmerl/ Mainkofen, Prof. Pfäfflin, CA Dr. Leipziger/Forensik Bayreuth), die
- keine eindeutige, einheitliche Diagnose ergaben, die eine 7jährige „Versorgung“ in der Forensik mit unbestimmter Dauer rechtfertigen würde. (z.B. Wahn ist ein
- Symptom und keine volle Diagnose. Auch Paranoia ist ebenfalls ein schwammiger Begriff; wäre therapierbar, wenn eindeutig vorhanden. Psychose mit Wahnvorstellungen kommt wohl zunehmend nicht mehr in Frage, da Anschuldigungen an Kunden der früheren Ehefrau bei einer jetzt erfolgten Steuerfahndung positiv bestätigt wurden.)
- Eine anhaltende Gemeingefährlichkeit konnte von verschiedenen Medizinern und Juristen und auch von mir nicht festgestellt werden.
- Wenn eine Gemeingefährlichkeit mit Reifenstechen und Autoverkratzen mit einem unbestimmt langfristigen Freiheitsentzug geahndet wird, versteht diese Entscheidung kein juristischer Laie mehr.
- Diese Tatsache erscheint mir unbillig und ungerecht.
- Vor allem, wenn die Ursache (V.a. Wirtschaftsvergehen z.B. Begünstigung von Schwarz-geldtransfer in die Schweiz durch die damalige Ehefrau von Herrn Mollath) für das Verhalten, sprich den Angriff von Herrn Mollath vor gut 10 Jahren gewesen sein soll, nicht abgeklärt und nicht geahndet wurde. Dieser Umstand erschloss sich mir aus verschiedenen Unterlagen.
- Man gewinnt den Eindruck es sollte etwas nicht auf- und abgeklärt werden und Herr Mollath sollte aus der Öffentlichkeit auf unbestimmte Zeit verschwinden.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ heißt es in unserer Verfassung Deutschlands und in Art. 100 der Bayerischen Verfassung.

Diese Würde, die auch einem Verurteilten wie Herrn Mollath zusteht, wurde in all den Jahren
mit Aufenthalten in der Forensik mit teils Schwerstverbrechern, primitiven und real psychisch
kranken Menschen, mit Füßen getreten. Dieser Mensch Mollath wird 7 Jahre seiner Freiheit
beraubt, sein Leben ist mehr oder weniger zerstört, weil Gutachten (Dr. Simmerl/Mainkofen)
einerseits nicht beachtet oder mögliche „Gefälligkeitsgutachten“ vorgezogen wurden.

Warum kam es bisher zu keiner Wiederaufnahme des Verfahrens trotz Bitten und Anträgen?
Warum wurden die auslösenden Vorwürfe von Herrn Mollath gegen seine damalige Ehefrau
nicht in Betracht gezogen und verfolgt? Unterlassene juristische Recherche einer
Anschuldigung, eines Verdachtes?

Ich werde versuchen in unserer Landesärztekammer die möglichen „Gefälligkeitsgutachten“
(z.B. von Dr. Leipziger) prüfen lassen, denn Gutachten dieser Art sind nach unserer ärztlichen
Berufsordnung strafbar.

Sollten keine zwingenden Gründe gegen Herrn Mollath mehr sprechen, so ist meiner Meinung
nach der Grundsatz „IN DUBIO PRO REO“ gerechtfertigt und anzuwenden und somit ist er
freizulassen, da er längst die Strafe für seinen Angriff auf seine Frau und die fraglichen
Sachbeschädigungen „abgesessen“ hat.

Mein in 30 Jahren ärztlicher Tätigkeit durch Erfahrung in Klinik, in einer selbständigen Praxis und Berufspolitik geschulter Menschenverstand sieht das so. Sicherlich bin ich keine Juristin doch aber Ärztin, die im Laufe meines privaten und beruflichen Lebens mit den unmöglichsten Situationen konfrontiert wurde, doch eine Situation wie diese ist mir noch nicht begegnet.

Sehr verehrte Frau Ministerin, ich bitte Sie als Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen
Landesärztekammer im Namen einer gewissen Gerechtigkeit mein Ansinnen für die Belange
von Herrn Mollath zu prüfen und das in Ihrer Macht stehende zu veranlassen.

Mit bestem Dank im Voraus für Ihre Bemühungen grüße ich Sie hochachtungsvoll

Dr. med. Maria E. Fick

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-10-29-Brief-Dr.-Fick-an-Dr.-Merk.pdf



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