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Patentwesen / Erfindung - Patent / Merkblatt
 

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Merkblatt für Patentanmelder
 (Ausgabe 2002)

Die gesetzlichen Erfordernisse einer Patentanmeldung ergeben sich aus dem Patentgesetz (PatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (Bundesgesetzblatt (BGBL) 1981 I S. 1; Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (BLf.PMZ) 1981, 3 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2002,
~ der Verordnung über die Anmeldung von Patenten (Patentanmeldeverordnung - PatAnmV) vom 29. Mai 1981 (BGBI. 1981 I S. 521; BLf.PMZ 1981, 229 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 1998 (BGBI I S. 1827; BLf.PMZ 1998, 82)

Dieses Merkblatt gibt dem Anmelder Hinweise zum Vorbereiten und Einreichen einer Patentanmeldung sowie für das Patenterteilungsverfahren. Es wird durch das Merkblatt für die Hinterlegung von Mikroorganismen oder anderem vermehrbaren Zellmaterial für die Zwecke von Patentverfahren (X 1200) ergänzt. Es kann kostenlos allein oder zusammen mit dem Text der Patentanmeldeverordnung und/oder dem Merkblatt X 1200 beim Deutschen Patent- und Markenamt bezogen werden.

Die Formulare und Merkblätter des Deutschen Patent- und Markenamts können auch über das Internet abgerufen werden.



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