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Patentwesen / Erfindung - Patent
 

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Erfindung - Patent 

In Wörterbüchern ist eine "Erfindung" als "Erdichtetes", "Lüge" und "Ausrede" bezeichnet, aber auch als "Einfall des schöpferischen Denkens" und "Ausgedachtes".

Wer hat nicht täglich viele Ideen und möchte gern, daß niemand anders sie nutzt und daraus Vorteile zieht. Mit der Idee allein ist man vor Nachahmung jedoch nicht geschützt. Der gewerbliche Rechtsschutz bietet dazu eine Vielzahl von Schutzmöglichkeiten. Da gibt es das Patent (neben dem Gebrauchsmuster, der Marke, dem Geschmacksmuster und dem Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz), das eine Erfindung schützen kann.

Ideen selbst, d. h. gedankliche Vorstellungen können grundsätzlich nicht patentiert werden. Ein Patent kann nur für neue, technische Erfindungen erteilt werden, die sich deutlich vom vorhandenen Stand der Technik abheben und die gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Aus diesen im Patentgesetz im einzelnen geregelten Anforderungen können Sie sehen, daß es sich bei dem Patent um ein technisches Schutzrecht handelt.

Was unter technischen Erfindungen zu verstehen ist, wird im Patentgesetz nicht explizit angegeben. Der Gesetzgeber beabsichtigte damit, den Weg für zukünftige, heute noch nicht erkennbare Gebiete der Technik offen zu halten. Dagegen ist im Patentgesetz aufgeführt, was nicht als technische Erfindung angesehen werden soll und damit nicht patentierbar ist:

Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen.

Natürlich läßt sich auch heute schon die strenge Ausgrenzung vieler wirtschaftlich bedeutender Erfindungen als „nicht-technisch" nicht mehr aufrecht erhalten. Gerade bei der enorm wichtigen Informationstechnologie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland dahin entwickelt, auch Erfindungen auf dem Gebiet der Daten- und Informationsverarbeitung dem Patentschutz zugänglich zu machen - bisher allerdings nur, wenn die Erfindung nicht ausschließlich aus einem EDV-Programm besteht, sondern auch technische Merkmale aufweist. Ein Beispiel für solche patentierbare Erfindungen sind Antiblockier-Systeme bei Kraftfahrzeugen, in denen verschiedene Sensoren und Wirkungselemente von einem bestimmten Programm gesteuert zusammenspielen.

Generell von der Patenterteilung ausgeschlossen sind Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde. Beispiele hierfür sind Apparate für verbotene Glücksspiele, Einbrecherwerkzeuge, die Herstellung eindeutig gesundheitsschädlicher oder gefährlicher Lebensmittel oder Getränke. Ausgeschlossen vom Patentschutz sind zudem u. a. auch Pflanzensorten und Tierarten. Dagegen können Patente erteilt werden u. a. auf biologische Materialien, die beispielsweise mit mikrobio-logischen oder gentechnologischen Verfahren isoliert oder hergestellt werden. Von der Patentierung ausgenommen sind speziell in der Gentechnologie Verfahren zum Klonieren von Menschen, Verfahren zum Modifizieren der Keimbahn des Menschen, die Verwendung von humanen Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke und Verfahren, die mit einer grausamen Behandlung von Tieren verbunden sind, ohne daß diese Verfahren für den Menschen von einem beträchtlichen Nutzen sind.

Durch diese hohe Anforderung an die Patentierbarkeit wird erreicht, daß in aller Regel nur technisch wertvolle Erfindungen zum Patent führen.

Patente spielen eine wichtige Rolle im Technologietransfer und bilden eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg einer technischen Innovation. Ein Patent gibt seinem Inhaber für eine begrenzte Zeit - nämlich bis zu 20 Jahren - das alleinige Verwertungsrecht (Benutzungs- und Verfügungsrecht), also das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen, es ist ein Individualrecht. Es schützt vor Nachahmung und sichert dem Patentinhaber den Vorsprung vor der Konkurrenz. Das bedeutet allerdings nicht, daß man dadurch eine amtliche Garantie auf einen wirtschaftlichen Gewinn erhält. Ob eine Erfindung sich gut vermarkten läßt und einen wirtschaftlichen Erfolg bringt, das entscheidet letztlich nur der Markt.

Der Patentinhaber kann Lizenzen vergeben, und er kann, wenn nötig mit Hilfe der Gerichte, jedem anderen die Nutzung seiner Erfindung untersagen. Ein Patent kann auch als strategisches Mittel eingesetzt werden, um damit vorausschauend einem Konkurrenten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment zu erschweren oder sogar zu verbauen.

In erster Linie liegt die Bedeutung dieses zeitlich begrenzten Ausschließlichkeitsrechts darin, innovative Produkte und Verfahren vor Nachahmung durch Konkurrenten zu schützen. Patente übernehmen daher eine entscheidende Funktion bei der Absicherung von häufig mit hohem Aufwand erarbeiteten Ergebnissen in Forschung und Entwicklung und spielen damit eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Innovationen in neue Produkte oder Produktionsverfahren. Denn nur dann, wenn eine Erfindung durch ein Patent abgesichert ist, hat sein Inhaber die Gewißheit, daß er seine Produkte exklusiv auf dem Markt anbieten kann und nicht durch Konkurrenten bedrängt wird, die seine wirtschaftlich erfolgreiche Erfindung nachahmen.

Aber auch abgesehen von ihrer Schutzwirkung und gegebenenfalls einem finanziellen Erfolg bieten Patente und andere gewerbliche Schutzrechte Vorteile: Die veröffentlichten Schutzrechte signalisieren, daß ihr Inhaber auf dem betreffenden Gebiet arbeitet und über entsprechendes Wissen verfügt. Sie dokumentieren so die wirtschaftsnahe Tätigkeit und innovative Kraft eines Unternehmens. Nicht zuletzt trägt ein Patent auch aufgrund der stets damit verbundenen zusätzlichen Erfindervergütung zur Motivation der Mitarbeiter eines Unternehmens bei, sich für die Verwertung ihrer Erfindungen einzusetzen. Darüber hinaus geben Patente einem Unternehmen die Möglichkeit, die eigene Technologie über Lizenzvergabe zu verbreiten, mit dem Ziel, einen technischen Standard zu schaffen.

Um für eine technische Erfindung ein Patent zu erhalten, sind gesetzlich vorgeschriebene Erfordernisse zu erfüllen, die nachfolgend erläutert werden. Hier die Übersicht:
 

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