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Patentwesen / Artikel Übersicht / Patentanmeldung
 

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Patentanmeldung - Patentantrag
 Eine Klarstellung

 

In Artikeln und Berichten über technische Neuerungen und Ideen wird meistens darauf hingewiesen, daß für die betreffende Erfindung ein „Patent angemeldet“ sei. Diese Formulierung legt die Ansicht nahe, Patente seien lediglich dadurch zu erhalten, daß sie angemeldet werden, etwa so, wie ein Gewerbe angemeldet und nach Zahlung einer Gebühr eingetragen wird. Auch und sogar im patenterfahrenen Deutschland ist diese irrige Meinung weit verbreitet. Zur Erlangung eines Patentes sind jedoch weltweit diverse Formvorschriften und wichtige Bedingungen zu erfüllen.

Zunächst muß mit Vorlage eines Antrages die Erteilung eines Patentes beantragt werden. In den beizufügenden Unterlagen ist die Erfindung klar zu beschreiben. Erst nach Stellung des gebührenpflichtigen Prüfungsantrages wird im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geprüft, ob auch die gesetzlich festgelegten Bedingungen für das Vorliegen einer patentwürdigen Erfindung erfüllt sind, nämlich Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Verwertbarkeit. Erst dann wird das Patent erteilt. Allerdings hängt sein Bestand davon ab, ob und in welchem Unfang es durch Einsprüche und Nichtigkeitsklagen angefochten wird und eventuell eingeschränkt oder gar widerrufen wird.

Das Mißverständnis im allgemeinen Sprachgebrauch patentrechtlicher Laien ist dadurch entstanden und besteht weiterhin, daß in der offiziellen Terminologie des deutschen Patentamtes und in der deutschen Patentliteratur die Bezeichnung „Patentanmeldung“ immer noch gebräuchlich ist.  Das deutschsprachige Formblatt zum Einreichen der Unterlagen für eine Erfindung, die durch ein Patent geschützt werden soll, lautet jedoch

„Antrag auf Erteilung eines Patentes“.

In Fachkreisen weiß allerdings jeder, was mit dem falschen Ausdruck (Patentanmeldung) gemeint ist.

Ausführliche Informationen über das Patentwesen,

besonders zur "Patentanmeldung" 
 
Patentrechtliche Mißverständnisse sind sehr einfach zu vermeiden, indem statt „Patentanmeldung“ (...wurde ein Patent angemeldet) die richtige Bezeichnung „Patentantrag“ (...wurde ein Patent beantragt) verwendet wird.

Weder die Zahl der Patentanmeldungen noch die der Patentanträge ist ein Anhalt für erfinderische Leistungsfähigkeit eines Landes.  Sie ergibt sich jedoch vielmehr aus der Zahl der erteilten und rechtsbeständigen Patente.

 



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