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Patentwesen / Erfindung - Patent / Recherche
 

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Recherche
 (§ 43 PatG)

Grundlage für die Prüfung eines Antrages im Deutschen Patent- und Markenamt ist die Recherche zum Stand der Technik. Es besteht die Möglichkeit, zu einer bereits angemelde-ten Erfindung bereits vor Stellung des Prüfungsantrags eine Recherche durchführen zu lassen (§ 43 PatG). Die Kosten dafür belaufen sich auf 250 EURO, die später zum größten Teil angerechnet wird. Eine solche vorgezogene Recherche ist dann sinnvoll, wenn Sie sich beispielsweise vorab selbst einen Eindruck von der Patentierbarkeit und damit von der Chance eines späteren Prüfungsverfahrens verschaffen wollen. Diese Recherche ist darüber hinaus von Interesse, wenn Sie das Ergebnis im Prüfungsverfahren nicht abwarten wollen, sondern aufgrund eigener Beurteilung rasch eine Entscheidungsgrundlage für eine Verwertung Ihrer Erfindung oder eine Auslands-"Anmeldung" anstreben. Neben den Patentrecherchen werden von den Prüfern aufgrund der technischen Zuständigkeiten auch Recherchen zu Gebrauchsmuster-"Anmeldungen" durchgeführt.

Für die Recherchen steht im Deutschen Patent- und Markenamt eine der weltweit bedeutendsten Sammlungen technischer Literatur mit annähernd vierzig Millionen internationalen Patentdokumenten sowie über einer Million Büchern zur Verfügung. Von großer Bedeutung sind auch Recherchen in verschiedensten internen und externen elektronischen Datenbanken, die von den Prüfern mit Hilfe moderner Informationstechnik im Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt werden.

Um die umfangreiche technische Dokumentation des Deutschen Patent- und Markenamts stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen, besteht auch außerhalb eines Patentantrages die Möglichkeit, Auskünfte zum Stand der Technik einzuholen. Solche Recherchen, die im Paragraf 29 des Patentgesetzes festgelegt sind, werden seit 1. Januar 2002 nicht mehr vom Deutschen Patent -und Markenamt, sondern unter anderem von den Patentinformationszentren oder Merkblatt „Verzeichnis der Patentinformationszentren") durchgeführt. Sie kommen dann zum Tragen, wenn Sie sich grundsätzlich über einen unter Umständen nicht genauer definierten technischen Sachverhalt informieren möchten. Diese Recherchen bieten Ihnen eine Entscheidungshilfe bei der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, in die Weiterentwicklung bis zu einem marktreifen Produkt zu investieren oder ob bereits Ausführungen im Stand der Technik dazu existieren. Auch geben sie einem Hinweise darauf, wo sich bereits mögliche Konkurrenten und damit auch potentielle Märkte befinden.

Das Ergebnis dieser Recherche erleichtert dem Antragsteller die Entscheidung "Prüfungsantrag stellen - ja oder nein". Noch besser ist dagegen, wenn vor Einreichen des Antrages der neueste Stand der Technik ermittelt wird. Dies kann jeder selbst in der Auslegehalle des Deutschen Patent- und Markenamts in München, im Technischen Informationszentrum Berlin oder in einer der Auslegestellen tun (Adressen).



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