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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Doktortitelk(r)ampf Übersicht / Streichung des Doktortitels in Pass und / SPD-Fraktion
 

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Streichung des Doktortitels in Pass und Ausweis

Stellungnahme der SPD-Fraktion 

 

Stellungnahmen im Plenarprotokoll 17/149 vom 15.12.2011 der

 

CDU/CSU-Fraktion;

 

FDP-Fraktion;

 

DIE LINKE-Fraktion;

 

BÜNDNIS/DIE GRÜNEN-Fraktion;

 

SPD-Fraktion:

Gabriele Fograscher (SPD): Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf on Bündnis 90/Die Grünen, der zum Ziel hat, den Doktorgrad aus allen Personaldokumenten zu streichen. Wir halten dieses Vorhaben für richtig; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist der Doktortitel ein akade-mischer Grad und kein Namenszusatz oder Namensbestandteil. Er ist auch der einzige akademische Titel, der in den Personalausweis oder Reisepass eingetragen werden kann. Diese Regelung gibt es sonst nur in Österreich und Tschechien. In allen anderen Ländern der Welt ist diese Regelung unüblich. Das Anliegen, den Doktortitel aus dem Personal-ausweis, dem Reisepass und anderen Dokumenten zu streichen, ist nicht neu. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Große Koalition im Zusammenhang mit der Ein-führung biometrischer Daten in Pass und Reisedokumente eine entsprechende Regelung in einem Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pass-gesetzes und weiterer Vorschriften“ (Bundestagsdrucksache 16/4138) eingebracht. Darin hieß es: „Zum anderen sind die Pass-, Personalausweis und Meldebehörden dadurch zu entlasten, dass die Eintragung eines Doktorgrades sowie Ordens- und Künstlernamens in den Pass und in den Personalausweis sowie in die jeweiligen Register, einschließlich des Melderegisters, abgeschafft werden.“

Diese Regelung ist auf Wunsch des Bundesrates aus dem Gesetzentwurf heraus-genommen worden. Im Innenausschuss des Bundesrates hatten Bayern und Thüringen beantragt, den Doktortitel weiterhin in die Personaldokumente eintragen zu lassen. Dieser Antrag ist mit der Mehrheit der Länder abgelehnt worden. Im Plenum des Bundesrates haben sich die Länder dann allerdings doch für die Beibehaltung der Eintragung des Doktorgrades in die Personaldokumente ausgesprochen. Diesem Anliegen ist der Deutsche Bundestag gefolgt. Aus „Rücksicht auf die deutschsprachige Kulturtradition“, so heißt es in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages (Bundestagsrucksache 16/5445), wurde entschieden, die jahrzehntelange Praxis beizubehalten.

Von jahrzehntelanger Tradition kann aber nicht die Rede sein; denn es ist erst seit 1988 möglich, den Doktortitel als einzigen akademischen Grad in die Dokumente eintragen zu lassen. Wäre der damalige Innenminister Schäuble und die CDU/CSU bei ihrer Haltung, die im Gesetzentwurf formuliert wurde, geblieben, müssten wir heute nicht erneut über dieses Thema diskutieren. Für die Behörden bedeutet die derzeitige Regelung einen hohen bürokratischen Aufwand, vor allem bei der Anerkennung ausländischer Promotionen. Die Eintragung widerspricht auch internationalen Gepflogenheiten. Derartige Eintragungen sind weder Standard für maschinenlesbare Reisedokumente noch entspricht es den Vorgaben für eine einheitliche Gestaltung der Pässe innerhalb der Europäischen Union. Der Doktortitel führt auch zu Verwirrungen im Reiseverkehr und bei Grenzkontrollen. Oftmals werden die Buchstaben „DR“ für die Anfangsbuchstaben des Familiennamens gehalten. Das alles sind gute Argumente für die Streichung des Doktortitels aus dem Pass. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.
 



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