|
|
Neue Rechtschreibung gilt Ein Jahr nach Einführung neuer Regeln ist die überarbeitete Rechtschreibreform seit 1. August für Schüler verbindlich
ZEIT Online vom 2.8.2007
|
|
Damit endet in Deutschland die Übergangsfrist, in der die überholten Schreibweisen in den Schulen nicht als Fehler angerechnet wurden. In Österreich gilt die Übergangsfrist noch ein Jahr länger, in der Schweiz sogar noch zwei Jahre.
Wegen der heftigen Kritik an der Rechtschreibreform von 1996 war das amtliche Regelwerk zum 1. August 2006 erneut geändert worden. Entsprechend den Vorschlägen des Rats für deutsche Rechtschreibung sind seitdem in einigen besonders umstrittenen Bereichen die alten Schreibweisen wieder zugelassen.
Die Fälle zugelassener Varianten machen etwa zwei Prozent der Wörter aus, die in den großen Wörterbüchern verzeichnet sind. Das neue Regelwerk lässt je nach Zählweise für etwa 2500 Wörter Varianten zu. So ist beispielsweise neben "kennen lernen" auch wieder die alte Zusammenschreibung "kennenlernen" erlaubt. Wortverbindungen wie "allein erziehend" und "so genannt" dürfen ebenfalls zusammengeschrieben werden ("alleinerziehende Mutter", "sogenannte schnelle Brüter"). In Fällen wie "auseinanderbrechen" ist die Zusammenschreibung sogar wieder verbindlich vorgeschrieben. Das Anredepronomen darf in Briefen wieder großgeschrieben werden: "du" oder "Du".
Zum Artikel
|
|
|
|
|
| |
|