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Sprache / Rechtschreibreform / Übergangsfrist
 

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Übergangsfrist für neue Rechtschreibung: 
Deutsche Ministerpräsidenten beschlossen Änderungen

 

Utl.: In Deutschland nur einjährige Übergangsfrist =

Berlin (APA/dpa) (2006-03-30). Die im Vorjahr vollständig in Kraft getretene Rechtschreibreform wird endgültig geändert. Die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer beschlossen am Donnerstag in Berlin einstimmig die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erstellten Korrekturvorschläge. In Kraft treten werden die Änderungen mit Beginn des neuen Schuljahres am 1. August, es gilt eine einjährige Übergangsfrist. Abweichungen von den neuen Schreibweisen sollen von den Lehrern als falsch markiert, nicht aber als Fehler gewertet werden. Für Österreich gilt Ähnliches: Wie das Bildungsministerium gestern, Mittwoch, bekannt gab, treten die Änderungen ebenfalls mit Anfang des neuen Schuljahrs Anfang September in Kraft, allerdings beträgt die Übergangsfrist zwei Jahre.

Den Gegnern der Rechtschreibreform gehen die Korrekturen immer noch nicht weit genug. "Mit diesem angeblichen Kompromiss kann kein Rechtschreibfriede erreicht werden", hieß es am Donnerstag in einer Erklärung des Vereins für deutsche Rechtschreibung". Auch nach der Reform der Reform blieben "innere Widersprüche", die umfassendere Korrekturen verlangten. Der Verein plädiert deshalb für eine "Rückkehr ins vertraute und vor allem funktionsfähige Heim der bewährten Schreibweisen" vor 1996.

Nach den Korrekturen der Rechtschreibreform soll künftig wieder mehr zusammengeschrieben werden - vor allem dann, wenn ein einheitlicher Wortakzent vorliegt. Bei feststehenden Begriffen wie "der Blaue Brief", "der Runde Tisch", "das Schwarze Brett" soll wieder "dem allgemeinen Schreibgebrauch" gefolgt und groß geschrieben werden. aku

 



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