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Gehirn - Geist / Artikel Übersicht / Mollath und die bayerische Justiz / Unabhängigkeit oder Narrenfreiheit?
 

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Wenn Unabhängigkeit mit Narrenfreiheit verwechselt wird


Die Fehlleistungen des Richters Otto Brixner
 

Was dürfen sich unabhängige Richter in Bayern alles leisten, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden? Genießen sie unter dem wohlbehütenden Schutzschirm, genannt Unabhängigkeit, Narrenfreiheit, die sie berechtigt, ihnen anvertraute (ausgelieferte?) Bürger wiederholt mental zu foltern? Gibt es in diesem System niemanden, der rechtsbewusst und vor allem gewissenhaft, vielleicht sogar eine Ministerin, eingreift? Doch die Dienstherrin hält Mollath ja nach wie vor für gemeingefährlich. Werden fixe  Ideen nicht auch in der Psychiatrie behandelt? Muss daher der drangsalierte Bürger warten, bis die Pensionierung des Richters oder eine höhere Macht dem schändlichen Tun ein Ende setzt und den Verursacher aus dem Verkehr zieht? Sein Verhalten und seine Reaktion auf die Bitte um Stellungnahme, vorgeführt im Film „Der Fall Mollath“ im ARD am 3.6.2013, lassen den Schluss zu, dass dem Richter Brixner auch nur der Hauch eines Unrechtsbewusstseins fehlt.

Die Rechtsbeugungen

Im Rahmen eines Wiederaufnahmeantrages im Skandalfall Gustl Mollath mit sieben Jahre langem unbegründeten Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie gibt es laut SZ-Bericht vom 17.6.2013 kaum noch Zweifel über 5 Rechtsbeugungen des Nürnberger Richters Otto Brixner. 

1. Rechtsbeugung: Dem Verurteilen Mollath wurde der Unterbringungsbefehl nicht in der maßgeblichen Frist eröffnet. Die hierfür zugrunde liegenden Regelungen sind juristisches Allgemeingut, die jeder Dienstanfänger kennt;

2. Rechtsbeugung: Mit dem Nichtweiterleiten von Mollaths Beschwerden erfüllte der Richter Brixner ebenfalls einen Straftatbestand. Seine Maßnahme diente offensichtlich dazu, sein eigenes rechtsbeugendes Verhalten zu verdunkeln;

3. Rechtsbeugung: Richter Brixner behandelte unangemessen einen von Mollath im April 2006 gestellten Antrag auf Entlassung aus der Psychiatrie;

4. Rechtsbeugung: Richter Brixner behandelte unangemessen weitere Beschwerden Mollaths und 

5. Rechtsbeugung:  Richter Brixner ließ die von Mollath beantragte Zuteilung eines anderen Pflichtverteidigers nicht zu, obwohl Mollath fünf schlüssige Argumente vorgebracht hatte. Es ist zu vermuten, dass Brixners Ablehnung unbegründet war. Die Verweigerung eines effektiven Rechtsschutzes  ist eine bewusste und willkürliche Benachteiligung Mollaths.

Wer schützt den Bürger vor solchen juristischen Rambos?

Ein derart skandalöses Verhalten wäre im Deutschen Patent- und Markenamt, einer Bundes-ehörde in München undenkbar. Ich war dort in der Zeit von 1961 bis 1991 als Beamter auf Lebenszeit mit einem mit Zivilrichtern vergleichbaren Status tätig. Bei der Prüfung von technischen  Erfindungen sind die Prüfer in der Meinungsbildung über die Patentwürdigkeit einer Erfindung zwar frei aber strikt an das Patentgesetz gebunden. Ihre Entscheidungen können mit Einspruch, Beschwerde und Klage in weiteren Instanzen (Bundespatentgericht, BGH) angefochten werden.

Verfahrensfehler und Rechtsverstöße im Patentwesen sind zwar für die Betroffenen unterschiedlich folgenschwer, unterscheiden sich jedoch von den Fehlleistungen eines Richters Brixner schon deshalb wesentlich, weil sich die Folgen nie und vor allem nicht jahrelang auf die Freiheitsberaubung eines Betroffenen wie im Fall Mollath auswirken könnten. Dennoch versucht jeder Prüfer stets fehlerfrei zu arbeiten und und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen.

Ulrich Werner

Link zum Film
http://programm.daserste.de/pages/programm/detailArch.aspx?id=244DBD20D9B3C49A9B2CE0A94402D978

Siehe auch
"Hilfe; der Korpsgeist", JUSTIZIRRTÜMER UND KUNSTFEHLERR, von Hans Holzhaider - SZ vom  22./23.6.2013 

  



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