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Sprache / Wörtermarkt / Favoriten / -fähig/-bar Zusammenfassung / Definitionen- fähig
 

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-fähig/bar - Definitionen 
(fähig / Fähigkeit)
 

Übersicht

Zusammenfassung
Definitionen 

Sprachgebrauch    
Suffixoide     
Semantische Irrweg     
Die "bar"-Phobie     
Scheinfähigkeiten     


1a. fähig
Trübners Deutsches Wörterbuch,
8 Bde. 1940: In der heutigen Verwendung, die im Gegensatz zur Sprache noch des 18. Jh. ganz auf lebende Personen eingeschränkt ist, heben sich drei Möglichkeiten ab:
1. Einmal drückt "fähig" ganz neutral das Imstandesein zu einer Handlung aus: ich bin fähig wieder aufzustehen; unfähig etwas zu erwidern.
2. Sodann besagt das Adj., daß man einem eine besondere Handlung zutraut: er ist jedes Verbrechens fähig; umgangssprachlich: der ist fähig und macht seine Drohung war.
3. Ohne jeden Zusatz bezeichnet "fähig" gute Anlagen, Leistungen, überhaupt Begabung: "Er hat einen fähigen Kopf". ...

Duden "Richtiges und gutes Deutsch" und "Das Bedeutungswörterbuch", je 1985: Es wird unterschieden zwischen dem Adjektiv "fähig", wie es Trübner im Prinzip erläutert hat, und dem Suffix "fähig", das der Duden in ein aktivisches und ein passivisches Adjektiv unterteilt (und damit ein heiloses Durcheinander verursacht).
Duden "Das große Wörterbuch der deutschen Sprache", 10 Bde., 1999, Version 2.01: (Adjektiv) imstande, etwas zu empfangen oder aufzunehmen:
1. begabt, tüchtig, geschickt u. daher gestellten Aufgaben gewachsen; befähigt: ein überaus fähigerer Mann, Jurist; auch die regionalen Verbände müssen fähige Trainer anstellen.
2. zu etwas fähig sein (zu etwas in der Lage, imstande sein): sie war zu keinem Gedanken, keines Gedankens fähig; diese Burschen sind zu allem fähig; Zu jenen Beziehungen, die man gemeinhin als Freundschaft bezeichnet, war er wohl fähig, indes kaum bereit; ich meine, du bist noch lange fähig, das Hotel zu leiten; ich wäre jetzt zu einem Schnaps fähig (scherzhaft; würde jetzt gern einen Schnaps trinken); ein zu dieser Aufgabe durchaus, ein zu großen Leistungen fähiger Mann.

1b. Fähigkeit
Duden
"Das große Wörterbuch der deutschen Sprache", 10 Bde., 1999, Version 2.01:

1. drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann, zu etw. in der Lage ist: aufnahme-, bindungs-, explodierfähig.
2. drückt in Bildungen mit Substantiven oder Verben (Verbstämmen) aus, dass etw. gemacht werden kann: sende-, zitierfähig (richtig wäre "sendbar" und "zitierbar").
3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache für etw. geeignet ist, die erforderlichen Eigenschaften für etw. besitzt: abrüstungs-, mehrheits-, politik-, wettbewerbsfähig. (geeignet oder fähig, das ist die Frage.)

1d. verhandlungsfähig
Duden "Das große Wörterbuch der deutschen Sprache", 10 Bde., 1999, Version 2.01:1. (Rechtsspr.) in der Lage, in einer Verhandlung seine Interessen wahrzunehmen: dass der ... Ehemann eingeschränkt und dessen ... Frau nur für vier Stunden täglich v. sind.
2. so beschaffen, dass darüber verhandelt werden kann: dieser Punkt, diese Forderung ist nicht verhandlungsfähig (richtig wäre "verhandelbar", allenfalls "verhandlungsgeeignet").
1e. -bar

Duden "Das große Wörterbuch der deutschen Sprache", 10 Bde., 1999, Version 2.01:
ursprünglich nur in Zusammensetzungen vorkommendes Adjektiv mit der Bedeutung tragend, fähig zu tragen: drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass
1. mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann: bebaubar, heizbar.
2. die beschriebene Person oder Sache etw. machen kann: a) brennbar, haftbar; b) (verneint in Verbindungen mit un-) unverwechselbar, unverwitterbar und
3. die beschriebene Sache zu etwas geeignet ist: badebar, tanzbar, wanderbar.

1f. Beispiel verhandelbar (Adjektiv)
sich verhandeln lassend, verhandlungsfähig (?): mit verhandelbaren und nicht verhandelbaren Positionen; der Preis ist verhandelbar; die Sache werde wohl schwer verhandelbar sein; Er wiederholte noch einmal, dass zwar alles verhandelbar, aber ... nicht alles abschließbar sei.



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