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Sprache / Rechtschreibreform / Berichte 2004/1-6 / 15. Petition zur Beendigung
 

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Petition zur Beendigung des Rechtschreibreformprojekts 
 

 

Im Februar 2004   

<Anrede>,

nach Jahren der Erprobung der in der Gemeinsamen Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung - Wiener Absichtserklärung - vom 1. Juli 1996 in Aussicht genommenen Rechtschreibreform zeigt sich in aller Deutlichkeit, daß das Vorhaben schwerwiegende Mängel aufweist. Diese werden freilich bei einer nur oberflächlichen Befassung mit dem Reformwerk und bei der Lektüre einfacher Texte nicht in ihrer ganzen Tragweite wahrgenommen. Manch einer, der inzwischen meint, sich auf das neue Regelwerk einstellen zu müssen, schenkt denn auch den Beteuerungen der Mitglieder der Rechtschreibkommission Glauben, die reformierte Rechtschreibung komme mit nur 112 Regeln aus, die insgesamt in sich schlüssig und leicht erlernbar seien.

Eine gründliche Auseinandersetzung mit der Neuschreibung zeigt jedoch, daß diese Beteuerungen alles andere als zutreffend sind. Der Mainzer Sprachwissenschaftler Werner H. Veith hat nämlich nachgewiesen, daß das neue Regelwerk neben seinen Hauptregeln 1106 Anwendungsbestimmungen in Form von Unterregeln, Spezifikationen, Kannbestimmungen, Bedingungen, Listen und Verweisen umfaßt. Um das Reformwerk „korrekt“ anzuwenden, müßte man diese auswendig lernen. Schon deshalb befürchten wir, die Unterzeichner dieser Petition, daß selbst nach Jahren der Erprobung niemand das neue Regelwerk beherrscht.

Im übrigen erschließt sich das Ausmaß an Unprofessionalität, mit dem das Reformwerk angegangen wurde, erst bei eingehenderem Studium der einzelnen Regeln und Anwendungsbestimmungen. Darauf mag es bei einfach gelagerten Texten nicht immer ankommen; die genaue Kenntnis ist aber bei komplizierteren Inhalten, etwa in Wissenschaft und Dichtung, unabdingbar. Die dann in Erscheinung tretenden gravierenden Mängel der Neuschreibung sind das Ergebnis einseitiger, verkürzter oder schlicht falscher Betrachtungen der deutschen Sprache – von Grammatik, Semantik und Phonetik – sowie unausgewogener Formelkompromisse der verantwortlichen Kommissionsmitglieder. Die überaus große Zahl der Mißgriffe macht das Reformwerk für komplexe Texte geradezu unbrauchbar. Die Rechtschreibung muß sich aber für sämtliche Textarten eignen. Schon dieser Umstand disqualifiziert das Reformwerk.

Da die geänderte Rechtschreibung in ihrer Gesamtheit willkürlichen, der Sprache nicht gerecht werdenden Strukturen folgt, führt auch jede Reform der Reform zu keinem vernünftigen Ergebnis. Dies gilt erst recht für die jüngst von der Rechtschreibkommission vorgeschlagenen Änderungen, die sich einem rationalen Zugriff entziehen und das bereits angerichtete Chaos nur vergrößern. Deshalb halten wir es für unerläßlich, daß sich der Deutsche Bundestag, die deutschen Landtage, der Nationalrat der Republik Österreich sowie der Nationalrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit diesem auf Verwaltungsebene beschlossenen Reformvorhaben befassen und seine Beendigung beschließen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, die nachfolgende Petition an die für die Entscheidung zuständigen Gremien weiterzuleiten. Die Petition hat folgende Ziele:

1. die Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
-Wiener Absichtserklärung - vom 1. Juli 1996 mit sofortiger Wirkung zu kündigen;

2. sämtliche zur Umsetzung der Wiener Absichtserklärung erlassenen Regelungen umgehend aufzuheben. Dabei ist den Schulen eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen;

3. darauf hinzuwirken, daß die mit der Rechtschreibreform befaßten Kommissionen von ihren Aufgaben zur Beobachtung und Fortentwicklung der Reform entbunden werden.

G r ü n d e :
Nachfolgend weisen wir auf einzelne Hauptmängel der reformierten Rechtschreibung hin und geben dafür einige wenige Beispiele an, die oft für eine Vielzahl anderer Ungereimtheiten, Systembrüche oder Unrichtigkeiten stehen. Danach machen wir auf einzelne Gesichtspunkte aufmerksam, auf Grund derer die umgehende Beendigung der Erprobung der neuen Rechtschreibung nicht nur möglich ist, sondern auch den einzig sinnvollen Weg darstellt.

I. Defizite der Rechtschreibreform
Die erheblichen Defizite der Rechtschreibreform sind inzwischen in der öffentlichen Diskussion hinlänglich belegt:

• Durch frei erfundene Regeln, die der deutschen Sprache nicht gerecht werden, vor allem zur Getrennt- und Zusammenschreibung, wird ein beträchtlicher Teil des bestehenden Wortschatzes eliminiert.

Beispiele nicht mehr existierender Wörter:
alleinstehend, allgemeinbildend, aufwärtsgehen, auseinandersetzen, bekanntmachen, bewußtmachen, dahinterkommen, fallenlassen, fertigbringen, fertigstellen; hängenbleiben, Handvoll, kennenlernen, laufenlassen, naheliegend, nahestehend, nebeneinandersitzen, nichtssagend, offenbleiben, richtigstellen, schiefgehen, schwerfallen, sitzenbleiben, sogenannt, stehenlassen.

• Die reformierte Groß- und Kleinschreibung ist in sich inkonsequent und widersprüchlich. Beispiele:
Der letzte Wille (auch im Sinn der letztwilligen Verfügung), aber: das Letzte Gericht; Pleite gehen, aber: pleite sein; recht machen, aber: Recht bekommen.

• Die neue Rechtschreibung verstößt gegen grundlegende Regeln der Grammatik und Semantik. Sie verlangt damit falsche Schreibweisen.

Beispiele:
Es tut mir sehr Leid; er hat Recht; es tut Not; im Übrigen; des Öfteren; des Weiteren; heute Morgen; gestern Abend.

• Die reformierte Rechtschreibung mißachtet die Phonetik. Neue Schreibweisen verstoßen gegen die natürliche Betonung und suggerieren eine falsche Aussprache.

Beispiele:
mithilfe, gesprochen aber: mit Hilfe; zurzeit, gesprochen aber: zur Zeit.

• Das Reformwerk erschwert u.a. durch eigenwillige Regeln der Silbentrennung die Lesbarkeit von Texten.

Beispiele:
Tee-nager, Seee-lefant, Obst-ruktion, Etatü-berschreitung, I-mage, vol-lenden, beo-bachten, vere-helichen, Preise-lastizität, Pressea-gentur, alla-bendlich, durcha-ckern, Hause-cke.

• Die neuen Kommaregeln erschweren das Erfassen selbst kürzerer Satzpassagen. Die für das Deutsche typischen komplexen Satzgefüge werden oft undurchschaubar.

Beispiele:
Er ging gestern von allen wütend beschimpft zur Polizei.
Er schwört vor dem Gerichtshof die volle Wahrheit gesagt zu haben.

• Bei zusammengesetzten Wörtern werden die Binnengrenzen durch die Neuschreibung verdunkelt. Die Wortfuge ist nur schwer zu erkennen.

Beispiele:
Flussschifffahrt, Prozessserie, Nachlasssache, Verschlusssache, Schlosserkundung, Schlammmassen, Messergebnis, Missstimmung.

• Willkürlich abgeänderte, pseudoetymologisch abgeleitete und damit der ursprünglichen Bedeutung nicht mehr entsprechende Schreibweisen führen zur Verunsicherung und Verwirrung von Schreiber und Leser. In manchen Fällen lassen sich verschiedene Bedeutungen gar nicht mehr voneinander unterscheiden.

Beispiele:
schnäuzen wegen Schnauze; verbläuen wegen blau; Gämse wegen Gams, aber Eltern trotz alt; Tollpatsch wegen toll; belämmert wegen Lamm; gräulich wegen Grauen (ebenso wie gräulich von grau); Rauheit wegen rau, aber Rohheit und Jähheit, dann jedoch: Hoheit.

• Bei zusammengesetzten Partizipien bietet die reformierte Rechtschreibung eine totale Regellosigkeit.

Beispiele:
Not leidend (Bevölkerung), aber: notleidend (Kredit); Heil bringend und heilbringend, aber nur: Unheil bringend; Musik liebend und musikliebend, aber nur: tierliebend; Kosten sparend und kostensparend, aber nur: kostendeckend.

• Sachlich nicht begründete Schreibvarianten erzwingen ein häufiges Nachschlagen in den (voneinander abweichenden und sich ständig verändernden) Wörterbüchern.

Beispiele:
Alptraum und Albtraum Spaghetti und Spagetti
hoch begabt und hochbegabt (gleiche Bedeutung) hochgesteckt (Haar) und hoch gesteckt (Ziel) hochkonzentriert (Schüler) und hoch konzentriert (Säure) hochgestellt (Zahl) und hoch gestellt (Persönlichkeit)
selbständig und selbstständig imstande sein und im Stande sein hierzulande und hier zu Lande aufwendig und aufwändig infrage stellen und in Frage stellen wohl erzogen und wohlerzogen (gleiche Bedeutung)
Eine Kuriosität: das In-Kraft-Treten, aber: die Inkraftsetzung

• Das neue Regelwerk ist wegen seiner unklaren Abfassung, seiner unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten und seiner immanenten Widersprüche wesentlich schwerer zu erlernen und zu lehren als die traditionelle Rechtschreibung.

• Selbst die vielgepriesene neue ss-Schreibung hat nachweislich zu einer deutlich erhöhten Fehleranfälligkeit geführt.

Beispiele für häufig gemachte Fehler:
Strasse (statt Straße), Busse (statt Buße), Grüsse (statt Grüße), Schliessfach (statt Schließfach), ausserdem (statt außerdem); er weiss (statt er weiß); sie heisst (statt sie heißt).

• Die Neuregelung hat auch negative Auswirkungen auf das Erlernen wichtiger Fremdsprachen, insbesondere des Englischen und Französischen.

Beispiele:
Orthografie (auch Orthographie) englisch: orthography französisch: orthographe essenziell (auch essentiell) englisch: essential französisch: essentiel, le Potenzial (auch Potential) englisch: potential französisch: potentiel Katarr (auch Katarrh) englisch: catarrh französisch: catarrhe Panter (auch Panther) englisch: panther französisch: panthère Fassette (auch Facette) englisch: facet französisch: facette Kommunikee (auch: Kommuniqué) englisch: communiqué französisch: communiqué

• Aufgrund der Ungereimtheiten wird das neue Regelwerk praktisch von niemandem beherrscht. Nicht einmal amtlich verkündete Gesetzestexte sind fehlerfrei in neuer Rechtschreibung abgefaßt. Die Fehlerhäufigkeit in den öffentlichen Publikationsorganen hat erheblich zugenommen. Überhaupt existieren die unterschiedlichsten Schreibweisen. Dies gilt nicht nur für die im Handel erhältlichen Lexika, die ihrerseits von Auflage zu Auflage wesentlich voneinander abweichen, sondern auch für die Hausorthographien von Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlagen sowie von Firmen.

• Die gravierenden Mängel der sog. Rechtschreibreform zerstören die Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache, beeinträchtigen deren Aussagekraft und Ausdrucksvielfalt und gefährden damit in hohem Maße die Stellung des Deutschen im Ausland.

II. Mögliche Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung
Die Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung ist nicht nur möglich, sondern die allein sinnvolle Alternative zu den mit dem neuen Regelwerk verbundenen Problemen. Dies ergibt sich bereits aus folgenden Überlegungen:

• Die Rechtschreibreform ist lediglich ein Modellversuch, der nach seinem eigenen Selbstverständnis als Formelkompromiß der Überprüfung und Erprobung bedarf und daher im Fall der Nichtbewährung auch wieder aufgegeben werden kann.

• Die neuen Regeln werden vom überwiegenden Teil der Sprachgemeinschaft nicht akzeptiert und angewandt. Vielmehr wird weiterhin in bewährter Rechtschreibung geschrieben.

• Die tradierte Rechtschreibung wird praktisch von der gesamten Sprachgemeinschaft beherrscht, selbst von jenen Personengruppen, die sich inzwischen unter dem Zwang der Verhältnisse darum bemühen, das neue Regelwerk anzuwenden. Bei einer Umstellung wird einfach wieder das Rechtschreibprogramm geändert.

• Soweit die Neuregelung an den Schulen gelehrt wird, ist eine Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung ebenfalls ohne wirkliche Probleme möglich, weil in den ersten vier Schuljahren nur sehr wenige Wörter (bis maximal vierzig) vom neuen Regelwerk betroffen sind. Schüler höherer Jahrgänge verwenden ohnehin noch häufig die bewährte Rechtschreibung. Die im Unterricht behandelten literarischen Werke sind nahezu ausnahmslos in traditioneller Rechtschreibung gehalten. Anfangsschwierigkeiten lassen sich durch angemessene Übergangsfristen bereinigen. Ein Chaos ist dabei ausgeschlossen. Damit entfällt das Hauptargument für die Fortsetzung des Reformprojekts.

• Eine sprachwissenschaftlich ohnehin zum Scheitern verurteilte Reform der Reform würde von allen Beteiligten ein erneutes Umlernen und eine Umstellung sämtlicher Druckwerke erfordern. Sie ist schon deshalb nicht praktikabel. Überdies ist nach den bisherigen Erfahrungen mit der Rechtschreibreform nicht damit zu rechnen, daß ein schrittweiser Rückbau der Reform geeignet wäre, eine allgemein akzeptierte Rechtschreibung durchzusetzen.

• Eventuell bestehender Reformbedarf läßt sich nachvollziehbar lediglich auf der Grundlage der tradierten Rechtschreibung als dem der reformierten Schreibweise deutlich überlegenen Regelwerk ermitteln und auf der Grundlage der faktischen Handhabung durch die Sprachgemeinschaft umsetzen. Einer Bevormundung durch eingesetzte Kommissionen bedarf es dazu nicht.

III. Entscheidung durch die Parlamente
Die Entscheidung über die Rückkehr zur tradierten Rechtschreibung treffen sinnvollerweise die zuständigen Parlamente, da die Exekutive wegen ihrer Vorbefassung mit dem Reformwerk dazu nicht mehr geeignet erscheint.

Hinzu kommt, daß die für weite Teile der Sprachgemeinschaft überraschende Einführung des Reformwerks bei vielen Betroffenen den Eindruck der demokratisch nicht legitimierten Bevormundung durch die Exekutive hervorgerufen hat. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat zwar im Hinblick darauf, daß das neue Regelwerk grundsätzlich keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip nicht angenommen. Dies ändert politisch aber nichts an dem Umstand, daß die Aktivitäten der Kultusverwaltungen dem Vertrauen in die demokratisch legitimierte Staatsgewalt erheblichen Schaden zugefügt haben.

Aus Verantwortung für die deutsche Rechtschreibung, die deutsche Sprache und deren Bedeutung im internationalen Bereich fordern wir daher in Übereinstimmung mit den deutschen und ausländischen Schriftstellern, den deutschen Akademien der Wissenschaften und der Schönen Künste sowie den Sprach- und Literaturwissenschaftlern an in- und ausländischen Universitäten eindringlich, umgehend wie beantragt zu entscheiden.

Die promovierten Professorinnen und Professoren:
Heinz-Dieter Assmann Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Christian Berger Universität Leipzig
Dieter Blumenwitz Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Winfried Brohm Universität Konstanz
Christian Calliess, M.A.E.S., LL.M. Eur Georg-August-Universität Göttingen
Claus-Wilhelm Canaris Ludwig-Maximilians-Universität München
Wolfgang Däubler Universität Bremen
Steffen Detterbeck Philipps-Universität Marburg/Lahn
Ulrich Eisenhardt Fernuniversität Hagen
Hans Forkel Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Gilbert Gornig Philipps-Universität Marburg/Lahn
Georgios Gounalakis Philipps-Universität Marburg/Lahn
Reto Hilty Max-Planck-Institut für ausl. u. intern. Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht München Universität Zürich
Martin Ibler Universität Konstanz
Othmar Jauernig Universität Heidelberg
Abbo Junker Georg-Albrechts-Universität Göttingen
Gerhard Kegel Universität zu Köln
Bernd-Rüdiger Kern Universität Leipzig
Eva-Maria Kieninger Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Winfried Kluth Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Rolf Knütel Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
Helmuth Köhler Ludwig-Maximilians-Universität München
Stephan Korioth Ludwig-Maximilians-Universität München
Jan Kropholler Max-Planck-Institut Universität Hamburg
Kurt Kuchinke Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Stefan Lorenz Ludwig-Maximilians-Universität München
Heinz-Peter Mansel Universität zu Köln
Hartmut Maurer Universität Konstanz
Stefan Muckel Universität zu Köln
Joachim Münch Georg-Albrechts-Universität Göttingen
Thomas Oppermann Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Eckhard Pache Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Manfred Rehbinder Universität Zürich
Oliver Remien Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Claus Roxin Ludwig-Maximilians-Universität München
Bernd Rüthers Universität Konstanz
Matthias Ruffert Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hans Schlosser Universität Augsburg
Reiner Schmidt Universität Augsburg
Helge Sodan Freie Universität Berlin
Astrid Stadler Universität Konstanz
Olaf Sosnitza Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Gerald Spindler Georg-Albrechts-Universität Göttingen
Klaus Stern Universität zu Köln
Rolf Stürner Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Arndt Teichmann Universität Mainz
Andreas Voßkuhle Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Brsg.
Heinrich de Wall Universität Erlangen-Nürnberg
Herbert Wiedemann Universität zu Köln
Dietmar Willoweit Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Manfred Wolf Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt/Main
Thomas Würtenberger Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Brsg.
Jan Ziekow Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
und
Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth Lektoratsleiter in München
 



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