Der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung liegt die Beschlußvorlage zur Neuregelung der Rechtschreibung vor, über die in der Sitzung der Kultusministerkonferenz am 3. und 4. Juni befunden wird und deren Annahme bereits öffentlich angekündigt wurde. Die Kultusministerkonferenz wird demnach dem 4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung zustimmen. Die Akademie nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Kultusministerkonferenz verabschiedet mit einem solchen Beschluß eine unzulängliche, fehlerhafte Neuregelung unserer Rechtschreibung. Sie setzt sich damit in Gegensatz zu einem Großteil der Bevölkerung und schlägt die Warnungen so wichtiger Institutionen wie der Goethe-Institute, aller staatlich fundierten Akademien der Wissenschaften und Künste, des PEN Clubs Deutschland, aber auch zahlreicher Verleger, darunter Schulbuchverleger, und Lehrer sowie unserer namhaftesten Schriftsteller und Wissenschaftler in den Wind.
Angesichts der bekannten Schwierigkeit, institutionalisierte und rechtsförmige Entscheidungsprozesse völlig rückgängig zu machen, hat die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung vor mehr als zwei Jahren das demokratische Verfahren einer Kompromißlösung vorgeschlagen:
1. die vernünftigen Teile des neuen Regelwerks zu übernehmen,
2. unnötige, aber hinnehmbare Neuerungen, bei gleichzeitiger Lockerung der Schreibregeln zu tolerieren,
3. die fehlerhaften, unsere Sprache entstellenden Eingriffe rückgängig zu machen.
Ihr Vorschlag firmierte unter der Bezeichnung "Rückbau". Er war der Kultusministerkonferenz seit langem bekannt. Seit Beginn des Jahres 2003 lag eine ausgearbeitete Version vor, die den Gesamtwortschatz des Deutschen berücksichtigt.
Die Kultusministerkonferenz ist erst im Frühjahr dieses Jahres, unter dem Eindruck der Anfang Juni bevorstehenden Verabschiedung des 4. Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission, auf den Vorschlag der Deutschen Akademie eingegangen. In den von der KMK initiierten Sachgesprächen vom 23. April und 17. Mai zeigten die Vertreter der Zwischenstaatlichen Kommission dann aber keinerlei Bereitschaft, sich auf die von der Akademie vorgelegte Neuformulierung des fehlerhaftesten Teils des neuen Regelwerks (§ 34, Getrennt- und Zusammenschreibung) einzulassen. Die Gespräche mußten abgebrochen werden. Zu einer Umarbeitung des von der Deutschen Akademie weitgehend abgelehnten 4. Kommissionsberichts wurde sie nicht hinzugezogen.
Am 26. Mai hat die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung die in der KMK vertretenen Ministerinnen und Minister noch einmal persönlich gebeten, sich für die Fortführung sachbezogener Gespräche über die Korrektur des neuen Regelwerks einzusetzen und diesen Prozeß nicht durch einen politisch wie sachlich falschen Beschluß in ihrer Sitzung am 3. und 4. Juni zu verhindern. Die Verantwortung für die Verabschiedung einer in den Grundsätzen wie deren Ausführung verunglückten Neuregelung unserer Rechtschreibung liegt bei den Kultusministern der Länder. Ein Rückbau ist nach wie vor dringend erforderlich.
Für das Präsidium Prof. Dr. Klaus Reichert Präsident Darmstadt, den 4. Juni 2004
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