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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Doktor-Grad, Übersicht / Dr.-Grad im Personalausweis - Appell / Der Doktorgrad im neuen Personalausweis
 

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Der Doktorgrad im neuen Personalausweis -
eine personenstandsrechtliche Fehlentscheidung

An den Bundesminister des Innern
Herrn Thomas de Maizière,  Dr.jur.

  

Bundesministerium des Innern                                                                      29.8.2010
Herrn Thomas de Maizière,  Dr.jur.        PERSÖNLICH

Der Doktorgrad im neuen Personalausweis 
Eine personenstandsrechtliche Fehlentscheidung
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 GG)
Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Mein Schreiben an Sie vom 18.7.2010

Antwort vom Bürgerservice-Zentrum, Frau Rink, v. 27.7.2010
Schreiben an Frau Rink v. 8.8.2010 (bis heute, 29.8., nicht beantwortet)


Sehr geehrter Herr Minister,

die Antwort aus Ihrem Ministerium kam zwar erfreulich schnell, hat mich aber sehr enttäuscht. Meine wieder ausführlich begründeten Einwände gegen die Eintragbarkeit des Doktorgrades auch in den neuen Ausweisen wurden nicht widerlegt. Die Frage bleibt unbeantwortet:

Warum enthält ein staatlich verordnetes Ausweisdokument, das zum Identifizieren einer Person bestimmt ist, Angaben, die nicht zur Identifizierung einer Person notwendig sind?

Einen sachlichen oder gar plausiblen Grund für diese außergewöhnliche, dem Erfordernis eines Ausweisdokumentes widersprechenden Anordnung kann ich dem Schreiben von Frau Rink aus dem Bürgerservice-Zentrum Ihres Ministeriums nicht entnehmen, was verständlich ist. ES GIBT NÄMLICH KEINEN! Gegen die Aufnahme des Doktorgrades im Ausweis steht eine Reihe von Argumenten, die ein bestimmter Personenkreis nicht wahrhaben will, weil plötzlich die bisher genossenen Vorteile wegfallen. Offenbar benötigten manche Promovierte den staatlichen Doktoreintrag, um sich als „Vollakademiker“ zu präsentieren. Der Bezug auf die „tradierte Rechtslage“ im Schreiben von Frau Rink ist nicht ernst zu nehmen und eines Staates vom Range der Bundesrepublik Deutschland unwürdig. Er eignet sich bestenfalls als Fußnote in der Satzung eines Fliegenzüchtervereins als zur rechtsstaatlichen Begründung für die Gestaltung eines hoheitlichen Identitätsdokumentes. Ich bitte Sie daher höflich, sehr geehrter Herr Minister, sich diesem in der Völkergemeinschaft blamablen Fall zu widmen.

Die Ausführungen in meinem Schreiben vom 18.7.2010 möchte ich hiermit bekräftigen und ergänzen. Link zu Informationen zum Doktorgrad.

Die personenstandsrechtliche Funktion des Doktorgrades
Die separate Zeile im Ausweis als Datenfeld für den Doktorgrad ist abgesehen von seiner Fehlplatzierung ein seit langem überfälliges deutliches Zeichen des Gesetzgebers dafür, dass der Doktorgrad kein Bestandteil des Namens ist. Wenigstens diese Erkenntnis ist 48 Jahre nach Feststellung des Sachverhalts im BGH-Urteil von 1962 im neuen Passgesetz ansatzweise berücksichtigt worden. Bisher wurde das Urteil von den Staatsorganen beharrlich ignoriert. Weitere Konsequenzen aus dem Urteil sind daher jahrzehntelang untergeblieben und erst im Jahre 2007 versucht worden. Die mutige Initiative ging von Ihrem Ministerium, damals unter Leitung von Wolfgang Schäuble, Dr. jur., aus, nämlich den Doktoreintrag in Personalausweis und Pass abzuschaffen. Die Rückkehr in die personenstandsrechtliche Normalität ist leider am kleinkarierten Widerstand eines Bundeslandes im Bundsrat gescheitert.

Entwurf zum Passgesetz vom 29. 01. 2007
Der von Herrn Schäuble – sicher nicht ohne Murren mancher Promovierter - initiierte Entwurf zum Passgesetz vom 29. 01. 2007 (Drucksache 16/4138) zur Abschaffung der Eintragung des Doktorgrades im Ausweis war gewissenhaft vorbereitet sowie ausführlich und stichhaltig begründet, u. a. damit, die deutschen Verordnungen im Passwesen den internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Auch andere sachliche Gründe wie die Verwaltungsvereinfachung zur Entlastung der Meldebehörden in den einzelnen Bundesländern sprachen zwingend dafür, auch im Ausweis die staatliche Imageförderung durch die Reklame mit dem Doktorgrad vor dem Namen zu beenden. Ein weiteres Motiv war die Eindämmung des variantenreichen und vom Staat mit der Ausweisgestaltung geförderten Titelhandels.

Die kontradiktorische Entscheidung im jahre 2007
Schäubles Vorlage wurde im Bundesrat ungeachtet der Wichtigkeit, es handelte sich schließlich um die Gestaltung eines hoheitlichen Identitätsdokuments, nicht einmal diskutiert. Beachtet wurden dagegen die psychisch motivierten Bedenken aus Bayern. Sein Vertreter Günther Beckstein, Dr.jur. damals Innenminister und später für kurze Zeit Ministerpräsident konnte sich mit dem Wegfall der lebenslang geltenden und wirksamen akademischen Verzierung seines Namens im Ausweis nicht abfinden. Mit seinem Hinweis auf die Tradition, die es zu bewahren gelte, fand Beckstein in den anderen Bundesländern Zustimmung. Denn er sprach verständlicherweise allen Promovierten aus dem Herzen, die gleichfalls das oft unbegründete hohe Ansehen eines „Doktors“ genießen. Schließlich sahen die keinen Grund, den ziemlich stabilen Ast der geistigen Elite; auf dem sie gemütlich saßen, abzusägen. So stimmte die Mehrheit im Bundesrat für die Beibehaltung des Doktorgrades als Eintrag im Pass und damit gegen die sinnvolle und längst fällige Änderung des Passgesetzes (kein Eintrag des Doktorgrades mehr im Ausweis). Schäubles Vorlage landete (hoffentlich) im Archiv. Zum Glück ist in diesem Hauruck-Verfahren nicht auch noch die gesetzliche Vererbbarkeit des Doktorgrades beschlossen worden.

Kein gesetzgeberisches Ruhmesblatt
Der somit ohne Einwände geschweige denn sachlichen Widerspruch im Schnellverfahren durchgeführte Hoppla-Beschluss zum Vollzug des Passgesetzes ist kein Ruhmesblatt für die Bundesrepublik Deutschland. Der im Schreiben von Frau Rink aus dem Bürgerservice-Zentrum verwendete Ausdruck „tradierte Rechtslage“ mag den juristischen Laien beeindrucken. Wer jedoch den seit 1962 bestehenden Widerspruch zwischen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Sachen Doktorgrad kennt, kann darin nur eine tradierte Schieflage sehen. Ihre Hinnahme sogar in Fachkreisen ist nur durch die menschliche Eitelkeit zu erklären. Wer kein den Namen verzierendes Zeichen braucht, um seine akademische Bildung hervorzuheben, wollte und will nicht aktiv werden, um dieses etablierte Privileg anderen Promovierten, die unter mangelndem Selbstbewusstsein leiden, zu nehmen. Während die moderne Gesellschaft auf fast allen Gebieten der Lebensgestaltung Fortschritte und Erleichterungen sucht, klammern sich manche (oder viele?) Promovierte an Symbole, die nicht nur an sich fragwürdig sind, sondern deren Bedeutung im Laufe der Zeit zwangsläufig an Aussagekraft verliert. Aber das wollen die akademisch Dekorierten nicht wahrhaben. Die Symbole müssen uneingeschränkt und dann auch noch lebenslang gelten.     

Das deutsche Titelwesen
Das deutsche Titelwesen nährt sich seit langem durch die überholten Gewohnheiten aus den Zeiten des Obrigkeitsstaates. Titel aller Art, so auch die akademischen, korrekterweise „Grad“ genannt, verheißen nach wie vor durch den auffallenden Zusatz (Dr.) vor dem Namen überdurchschnittliche geistige Bildung. Obwohl im Einzelfall ungeprüft festigte sich unter den Normalbürgern die Auffassung, der Herr Dr. Meier kann, weiß und leiste mehr als der Herr Meier. Dieses Vorurteil hält sich immer noch hartnäckig in der Gesellschaft, obwohl das Kürzel „Dr.“ wenig aussagt. Dementsprechend wird das Statussymbol „Dr.“ von  den  Promovierten ebenso hartnäckig gepflegt. Wer möchte schon freiwillig auf ein Privileg verzichten.

Der Deutsche Bundestag
Ein auffälliges Beispiel liefert ständig der Deutsche Bundestag. Wer die regelmäßig verfassten Protokolle, die Namensschilder oder die Webseiten von promovierten Abgeordneten liest, bekommt den Eindruck, dass das Kürzel „Dr.“ als Bildungshinweis wichtiger ist als der Name. Ein vollständig genannter Grad ist die Ausnahme. Er ließe meistens auch keinen Zusammenhang zwischen dem einst erworbenen akademischen Fachwissen des einzelnen Abgeordneten und seiner Tätigkeit als Abgeordneter erkennen. Welche Erkenntnisse hat zum Beispiel Frau Merkel aus ihrem Physikstudium für ihr Amt als Bundeskanzlerin gewonnen? Diese Frage soll keinesfalls die (allgemein unbekannte) akademische Leistung Merkels und anderer Promovierter infrage stellen. Die Traditionspflege, erkennbar an der geradezu penetranten Bedokterung der Namen im Bundestag ist eine Missachtung der Rechtsprechung. Sie hebt nicht das Ansehen des Parlaments, sondern gibt ein schlechtes Beispiel für die Beachtung der BGH-Rechtsprechung. Fachliche Kompetenz wird nicht durch einen Titel, sondern durch Handeln bewiesen. Falls ein Abgeordneter es tatsächlich für erforderlich hält, mit dem Doktorgrad seine Kompetenz anzudeuten, sollte er ihn hinter dem Namen angeben, wie es in den USA und in England üblich ist, und zwar vollständig und möglichst mit Angabe von Jahr und Institut des Erwerbs. Von Ausnahmen abgesehen garantiert der Doktorgrad im Laufe der Jahre immer weniger bis keine spezielle Sachkunde, die den Promovierten für seine aktuelle Tätigkeit qualifiziert.

Beckstein bestätigt Aussageverlust einer Dissertation
Dies hat mir ausgerechnet der begeisterte Anhänger der Doktortradition Günther Beckstein bestätigt. Ich bat ihn, mir seine Dissertation, Thema  „Der Gewissenstäter im Strafrecht und Strafprozeßrecht“ für meine Webseite zur Verfügung zu stellen. Ich wollte der Allgemeinheit Gelegenheit geben, den wissenschaftlichen Gehalt der „Doktorarbeit“ eines bekannten Politikers würdigen zu können.  Doch sein Staatssekretär antwortete mir, er könne mir für eine Veröffentlichung der Dissertation von Herrn Staatsminister auf meiner Internetseite keine Zustimmung erteilen. Er meinte, in einer derartigen Veröffentlichung von Dissertationen keinen Mehrwert erkennen zu können. In aller Regel behandele sie ein sehr spezielles, heute oft wissenschaftlich überholtes Thema, das mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit des Promovierten in keiner Verbindung mehr stehe. Wer wissenschaftliches Interesse daran habe, könne in jeder Universitätsbibliothek Einsicht erhalten.

Dazu müsste ich nach Erlangen reisen! Das wollte ich weder den Lesern meiner Webseiten noch mir zumuten.

Das Verblassen der Bildungsgarantie
Die mit zeitlichem Abstand vom Doktorexamen zunehmende Einschränkung der Bildungsgarantie wird auch nicht durch übertriebenes Festhalten an traditionellen Privilegien aufgehoben, die nur noch durch Vorurteile gesichert sind. Der Doktorgrad wird von den Titelträgern gern als Statussymbol benutzt, um  überdurchschnittliches Wissen, Können und Leisten zu suggerieren. Das mag ja im Einzelfall anfangs stimmen, aber nicht lebenslang. Der Doktorlose jedoch, auch als Akademiker mit Studiumabschluss, muss  diese Eigenschaften erst beweisen.

Das Passgesetz im Jahre 1961 und das BGH-Urteil
Es mag sein, dass die lange Zeit verbreitete Ansicht, der Doktorgrad sei Bestandteil des Namens, die im Jahre 1961 (auf Druck von Promovierten?) erlassene Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über das Passwesen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9) maßgebend beeinflusst hat. Mit ihm wurden die Promovierten legitimiert, das Doktorkürzel “Dr.“ in der Namenszeile des Ausweises einzutragen.  Schon ein Jahr später (1962), nachdem der BGH die Tatsache bekräftigt hatte, dass der Doktorgrad KEIN Bestandteil des Namens ist, wäre Gelegenheit, es sogar erforderlich gewesen, die vor kurzem beschlossene Verwaltungsvorschrift aufzuheben und durch eine neue, die BGH-Entscheidung respektierende zu ersetzten. Dabei wäre auch die völlig unrealistische Anordnung wirkungslos geworden, den Doktorgrad als Buchstabentorso, also ohne Angabe der Fakultät anzugeben. Das Doktorkürzel ist nicht nur aus sachlichen Gründen bedenklich, sondern widerspricht auch der Regelung der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK), wonach die Fakultätsangabe zum Doktorgrad gehört. Den Promovierten, eine kleine Minderheit im Volk, war diese Bevorzugung recht. Wer verzichtet schon freiwillig auf eine lebenslang geltende Zubilligung von im Übrigen unbewiesener geistiger Kompetenz. Die Titellosen wagten nicht zu widersprechen, um sich nicht dem Vorwurf des Titelneids auszusetzen. Nichtpromovierte Akademiker und Akademiker mit anderen Graden und Titeln werden diskriminiert, sogar die, die zu Nobelwürden gekommen sind. 

Der Staat fördert den Titelhandel
Diese personenbezogene und eine Reihe von Unredlichkeiten und Tricks zulassende und sogar fördernde Vorschrift erlaubte es den Promovierten offiziell, ihren akademischen Werdegang zu verschleiern. Angaben über den Erwerb des Titels dürfen, ja sollen nicht angegeben werden. Sogar im Sport ist es undenkbar, einen „Meister“ jeder Art (Welt-, Europa-, Deutscher- oder Landesmeister) ohne Angabe der Disziplin und des Jahres des Erfolges zu nennen. Im Titelhandel brachte die Schwammregel mehrere Vorteile. Besonders erleichterte sie das Eintragen unredlich erworbener Doktorgrade. Warum diese Geheimniskrämerei bei den Promovierten?

Der wissenschaftlichen Wert ihrer Dissertation 
Haben die Promovierten selbst Zweifel am wissenschaftlichen Wert ihrer Dissertation? Der scheint begründet zu sein, wenn man Auszüge aus den Dissertationen verschiedener Politiker liest („Die Dünnbrettbohrer in Bonn“, aus den Dissertationen unserer geistigen Elite - von Achim Schwarze). Auch beim dem sicher brisanten Thema „Penisverletzungen bei Masturbation mit Staubsaugern“ sind sicher die Wissenschaft bereichernde  Erkenntnisse gewonnen worden.

Die Tradition als Auslöser von Gesetzen
Ich halte es für bedenklich, dass höchst offiziell eine auf persönlichen Eigenheiten und Empfindlichkeiten fußende Tradition benötigt wird, um ein hoheitliches Identitätsdokument zu gestalten, und zwar bestimmungswidrig, was meinen Einwand bekräftigt. Die Mehrzahl der Bürger erwartet von der Staatsregierung, dass sie sich bei hoheitlichen Maßnahmen auf sachliche Gründe stützt und nicht psychische Phänomene als Grundlage für Gesetze missbraucht. Dem Staat gegenüber verantwortlicher Sachverstand kapituliert im vorliegenden Fall vor kleinbürgerlicher Eitelkeit! Ich bezweifle, dass übertriebene und teilweise dubiose Titelpflege (vielleicht als Bildungsersatz?), wie sie im neuen Ausweis zum Ausdruck kommt, die Entwicklung eines modernen Rechtsstaates fördert. Das Ansehen eines Staates wird nicht durch die Bekanntgabe von Titeln, sondern durch Leistung begründet. Aus dem einst populären Motto in Bayern „Laptop und Lederhose“ als Ausdruck des wirtschaftlichen und technischen Forschritts ist der Begriff Lederhose als Ausdruck der Tradition im Ausweis festgeschrieben. Der aus ihm dringende der Duft von akademischem Weihrauch erinnert mich an die Zeit, in der die Ehefrau eines Promovierten im Milchladen mit seinem Titel angeredet wurde. Dem Laptop aus Stoibers Zeiten entspricht heute der E-Ausweis; die Lederhose wurde durch Doktorgrad ersetzt. Ist es vermessen zu erwarten, dass der Gesetzgeber seine Aufgaben mit mehr Ernst und Verantwortung wahrnimmt? Bspw. wie es vor drei Jahren in Ihrem Haus, sehr geehrter Herr Minister, von Ihrem Amtsvorgänger. Herrn Schäuble, praktiziert wurde?

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgesetz
Wenn der Staat diese verquere Geisteshaltung in seinen Verordnungen ohne sachlichen und plausiblen Grund verwirklicht, gibt er fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich demokratische Grundsätze preis. Er fördert nicht nur den Titelhandel und das Bewahren von Vorurteilen (der Herr Dr. Meier kann, weiß und leistet mehr als der Herr Meier), sondern er fördert und billigt auch das Entstehen einer Zweiklassengesellschaft, bestehend aus Bürgern mit Doktorgrad und Bürgern ohne. Sogar Akademiker ohne Doktorgrad oder mit anderen akademischen Graden und Titeln werden zwangsläufig der zweiten Gruppe zugeordnet und damit diskriminiert. Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 Abs. 1 GG ist offensichtlich. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) wird offensichtlich missachtet.

Deutschland macht sich lächerlich
Die übertriebene Titelpflege in Deutschland passt nicht zur modernen Leistungsgesellschaft, sie konterkariert sie. Im offiziellen Ausweis dokumentiert macht sich ein souveräner Rechtsstaat vom Range der Bundesrepublik Deutschland mit dem Pflegebedürfnis des Selbstbewusstseins einzelner Bürger lächerlich. Das Verhalten der „demokratisch legitimierten Verfassungsorgane“ ist rechtsstaatlich bedenklich, wenn sie „im Rahmen der Rechtssetzung“ ohne sachliche Veranlassung nicht nur den oben gen. Entwurf (aus 2007), sondern auch die eigene Erkenntnis der Überflüssigkeit der Doktor-Angabe in einem „hoheitlichen Identitätsdokument“ (s. Schr. v. Fr. Rink) plötzlich nicht mehr ernst nehmen und den im selben Ministerium bereits erarbeiteten Einsichten zuwider handeln. Und dieses Verhalten der - es sei wiederholt - „demokratisch legitimierten Verfassungsorgane“ soll eine rechtsstaatstypische Maßnahme und ein Zeichen von Sachverstand sein, angeblich als Ergebnis einer „demokratischen Willensbildung“? Hier wird der Bürger für dumm verkauft. Eine solche Willensbildung ist eher typisch für eine kleinkarierte Wurstelei in einer „Bananenrepublik“. So amüsiert man sich im Ausland – höflich dezent - über den Titeltick der Deutschen.
 
Noch ist Zeit für rechtsstaatliches Handeln!
Ich möchte daher an Sie, sehr geehrter Herr Minister, appellieren, die Initiative Ihres Ministerkollegen und Amtsvorgängers, Herrn Schäuble nochmals aufzugreifen. Die damals ausgearbeiteten Unterlagen sind sicher noch verfügbar. Korrigieren Sie bitte die offensichtliche Fehlentscheidung der „demokratisch legitimierten Verfassungsorgane“ zum Wohle unseres Landes. Ich halte Sie für so souverän wie seinerzeit Herr Schäuble und mit den gleichen Rechten und Möglichkeiten ausgestattet wie er.  

Eine persönliche Bemerkung
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung, Herr Minister. Als weisungsungebundener ehemaliger Prüfer im Deutschen Patentamt hätte ich mir einen derart laschen Umgang mit dem (Patent-)Gesetz nicht erlauben dürfen. Eine vom nachgeordneten Bundespatentgericht festgestellte Fehlentscheidung wäre schnell in meiner Personalakte gelandet. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Werner



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