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Bildung Grade Titel XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX / Das deutsche Titelwesen XXXXXXXXXXXXXXXX / MACHT UND SCHEIN der Titel
 

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Macht und Schein der Titel
Akademische Grade und Titel verursachen Vorurteile, Unsicherheit und Unredlichkeit

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1 Einleitung
2 Der gescheiterte Versuch, einen alten Zopf abzuschneiden

3 Akademischer Weihrauch aus Bayern vernebelt den Bundesrat
4 100. Sitzung im Bundestag am 24.5.2007
5 Im Glanz des höheren Ansehens

6 Die Aussagekraft der zwei Buchstaben „Dr.“
7 Das akademische Geheimnis

8 Respekt aus Unwissenheit
9 Ursache von Vorurteilen
10 Ehrfurcht oder Unterwürfigkeit

11 Die Haftkraft der Titel
12 Grad und Titel – Der Unterschied
13 Eitelkeit, ein wirksamer Dünger für das Titelwesen
14 Die akademische Täuschung

15 Das staatlich verordnete Verschweigen des Studienfaches
16 Der Missbrauch von Hochsicherheitsdokumenten
17 Der Titelhandel, staatlich gefördert
18 Der Trick mit dem Wohnungswechsel
19 Die Würzburger Doktorfabrik
20 Mit dem Ghostwriter zum echten Titel
21 Wo kein Kläger, da kein Richter
22 Zur Geschichte des „Doktor“

23 Dissertationsthemen
24 Ehre und Anerkennung?
25 Titel im Deutschen Bundestag
26 Titel in Medien und Institutionen

27 Missbrauch von Titeln
28 Penetrante Titelei

29 Titelsucht
30 Titel in der Gesellschaft
31 Die Gelassenheit titelloser Akademiker
32 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
33 Der Name ist wichtiger als der Titel

34 Schlagzeilen zum Titelwesen
35 Zuschriften zum Titelwesen
36 Links zu Absätzen 17 bis 21

Siehe auch: Die Dissertation
                      Die geheinme Grundlage für Ansehen und Rang

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1 Einleitung

Der Beschluss der Bundesregierung im August 2008, Personalausweis und Reisepass in digitalisierter Form einzuführen, entspricht zwar dem Stand der aktuellen Digitaltechnik, den Doktorgrad in der Namenszeile von Personalausweis und Reisepass anzugeben ist jedoch weder formal noch sachlich begründet. Unbestritten ist seit spätestens1962 durch BGH-Urteil, dass akademische Grade kein Bestandteil des Namens sind. Unbestritten ist ferner, das akademische Grade nicht zu Identifizierung einer Person erforderlich sind. Der Doktorgrad gehört somit weder in der Namenszeile der Ausweise noch überhaupt in den Dokumenten aufgenommen. Er steht somit seit 46 Jahren bestimmungswidrig und gesetzwidrig in deutschen Ausweisdokumenten, auch im Widerspruch zu internationalen Gepflogenheiten. Die verordnete Verkürzung des akademischen Grades auf die pauschale Bezeichnung "Dr." widerspricht Sinn und Zwecke eines Ausweisdokumentes.

Deutschland war und ist somit weiterhin nicht in der Lage, die „Hochsicherheitsdokumente“ Personalausweis und Reisepass sachgerecht und internationalen Gepflogenheiten gemäß zu gestalten. Noch im März 2008 hatte ich mit Briefen an einflußreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages versucht, sie zu bewegen, der Schäuble-Initiative doch noch Geltung zu verschaffen und den Doktoreintrag in den Ausweisdokumenten endlich zu beenden. Ergebnislos.  

2 Der gescheiterte Versuch, einen alten Zopf abzuschneiden 

Im vorigen Jahr (2007) wäre Deutschland beinahe bei der Ausweisgestaltung mit entsprechender Auswirkung auf den gesellschaftlichen Umgang mit einander ein moderner Staat geworden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wollte nicht nur einen alten Zopf abschneiden, sondern auch den Verwaltungsaufwand in den Meldeämtern verringern. Außerdem hatte sich im Innenministerium in Berlin endlich die Einsicht  durchgesetzt, dass die bisherige im übrigen gesetzwidrige Praxis, den Doktorgrad in der Namenszeile des Personalausweises einzutragen, auch internationalen Gepflogenheiten widerspricht (BT-Drucksache 16/4138 vom 29. Jan. 2007). Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des Namens (BGH-Urteil in 1962) und zur Identifizierung einer Person nicht erforderlich. Er gehört daher auch nicht in ein staatliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass). Innenminister Wolfgang Schäuble (Dr. jur. in 1971/72) hatte die umfangreichen Änderungen der Verwaltungsvorschriften veranlasst, das fertige Paket lag bereits im Innenausschuss des Bundesrates. Die Abgeordneten mussten nur noch nicken oder, wie es im Hohen Haus  heißt, die Sache durchwinken. 

Sie nickten - aber akademisch benebelt in die falsche (Quer-)Richtung, gegen Schäubles Beschluss.

3 Akademischer Weihrauch aus Bayern vernebelt den Bundesrat

Ein Herr Doktor ohne die Bestätigung an der Brust, dass er einer ist? Abgesehen von Österreich wäre das in Deutschland eine wahrlich revolutionäre Vorstellung. So etwas schafft eigentlich nur jemand, der selbstbewusst ist und keinen Titel zum Aufblasen des Ansehens braucht. Die Abschaffung des Doktorgrades im Reisepass konnte der im Vorjahr designierte und jetzige Ministerpräsident Bayerns, Günther Beckstein nicht zulassen. Er befürchtete für das durch Stoibers Schlagwort „Laptop und Lederhose“ bekannte Land einen bildungspolitischen Kollaps. Da fiel offenbar ein Laptopherz in eine alte Lederhose. Wie solle denn dann ein Zoll- oder Polizeibeamter bei einer Ausweiskontrolle erkennen, dass er einen „Gebildeten“ vor sich hat? Beckstein ließ die Vollakademiker nicht im Stich. Mit dem für einen Promovierten wenig schmeichelhaften lächerlichen Hinweis auf bildungspolitische Traditionen fand er im Land Thüringen Verstärkung und im Bundesrat schnelle Zustimmung für die Ablehnung Schäubles Initiative. Die Angelegenheit wurde ohne Debatte einfach weggenickt. Der doktorlose Ausweis war kein Thema mehr. Eitelkeit besiegte die Vernunft. 

Das Hochsicherheitsdokument wird also in Deutschland weiter als Visitenkarte missbraucht. Mit dem Einlesen der im Ausweis digital gespeicherten Daten ins Internet kann der Herr Doktor seine angeblich überdurchschnittlich große wissenschaftliche Kompetenz nun jederzeit weltweit bekannt geben. Es fehlt  jetzt nur noch, dass in Bayern das Erbrecht für den Doktorgrad eingeführt wird. Doch dafür stehen die Aussichten sehr schlecht. Der Oberhüter bayerischer Bildungstradition hat nach dem Debakel bei der Landtagswahl im Oktober 2008 bereits wieder die politisch relativ einflussreiche Präsidentenposition verlassen. 

4 100. Sitzung Im Bundestag am 24.5.2007 
Thema: Doktoreintrag im Pass


In der Aussprache über das Passgesetz sagte der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann (Volkach) mit geradezu entwaffnender Offenheit:
 
"Auf besonderen Wunsch der CDU/CSU und des Bundesrates bleibt der Doktorgrad entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung weiterhin in den Pässen und Personalausweisen eingetragen, selbst wenn dies international unüblich ist, zu Irritationen im Reiseverkehr führt und eine Gelegenheit zum Bürokratieabbau verschenkt wird. Ich sage hierzu nur: Habemus doctores."

5 Im Glanz des erhöhten Ansehens

Es ist verständlich, dass Schäuble im titelgeilen Deutschland für seine fortschrittliche Idee keine Anhänger fand, besonders bei Parteifreunden mit akademischem Schmuck. Auch in der Gesellschaft haben die Titelträger kein Interesse an einer Änderung der Bewertung ihres Doktorstandes, die ihnen die Glorifizierung entziehen würde. Sie wehren sich sogar mit allen Mitteln gegen eine Relativierung und sachgerechte Beurteilung des Promoviertenstatus. Unabhängig von der wissenschaftlichen Leistung in Form der Dissertation – wann war das eigentlich, das soll ich geschrieben haben? - sehen sie dennoch in ihr nicht nur eine besonders hochwertige Leistung zum Abschluss ihres Hochschulstudiums, die das Tragen des Doktortitels rechtfertigt, sondern beanspruchen auch das lebenslange Bleiberecht im akademischen Adelsstand, so, als wäre die Promotion erst gestern erfolgt und als müsse sie als Beweis höchster Leistung immer gelten. Eine auf die Gegenwart gerichtete Beurteilung der Person sei abwegig und möglicherweise abwertend. Was gegenwärtig angemessen und berechtigt wäre, wird als Zumutung empfunden und als persönliche Beleidigung angesehen. Eigentlich verständlich, denn wer lässt sich schon gern aus dem bequemen Lorbeersessel vertreiben. Es folgt dann meistens der Neidvorwurf, vielleicht nicht unbegründet, wenn auch sachfremd. Daher wagen ja auch die titellosen Akademiker nicht aufzumucken. (Titelsucht und Titelflucht)

6 Die Aussagekraft der zwei Buchstaben „Dr“

Die Promovierten bestehen hartnäckig auf dem ihnen automatisch zuerkannten wissenschaftlichen Nimbus (laut Wörterbuch: Ansehen, Ruhmesglanz), obwohl seine Grundlage von Jahr zu Jahr schwächer wird. Er beruht nur auf Vermutungen und Vorurteilen. Schon die übliche Kurzbezeichnung des Doktorgrades (Dr.) ist vage, weil ohne Angabe der Fakultät die Fachrichtung des Studiums unbekannt ist. Das Kürzel „Dr.“ zeigt nur an, der Titelträger habe vor nicht bekannter Zeit studiert und das Studium mit einer Dissertation mit unbekanntem Thema, unbekanntem Inhalt und unbekannter Qualität abgeschlossen – falls der Titel nicht auf andere Weise erworben wurde. Aber auch mit Fakultätsangabe als Beleg für die Fähigkeit wissenschaftlich zu arbeiten bleiben die Fragen nach Datum, Inhalt und Qualität der Dissertation offen. Die formale Berechtigung für die akademische Dekoration bleibt zwar bestehen, die sachliche dagegen nicht.

Eine derart saloppe Handhabung von Leistungsbeweisen wäre auf anderen Gebieten undenkbar, zum Beispiel ein Handwerksmeister ohne Angabe des Handwerkes oder ein Sieger in einem sportlichen Wettkampf ohne Angabe der Sportart.   

Promovierte mit zweifachem „Dr.“ (Dr. Dr.) legen die Vermutung nahe, es habe sich ein Druckfehler in Form einer Verdopplung der zwei Buchstaben eingeschlichen. Als Zusatz bei Autoren ist der Doktorgrad völlig ungewöhnlich, erst recht in Form eines Doppeldoktors, wie es seit einiger Zeit im Magazin der Süddeutschen Zeitung geschieht. Der jeweilige Zusatz der Fakultät würde wenigstens die Studienfächer des Autors benennen.  

Kerstin Liesem berichtete in der FAZ vom 8.1.2005 u. a. über die Chancen für Promovierte, in bestimmten Branchen mehr zu verdienen als Nichtpromovierte und Diplomierte. Obwohl kein Bestandteil des Namens würden besonders die zwei Buchstaben D und r nach wie vor wie ein Markenzeichen (was sie ja einst einmal waren) mit dem Namen geführt. Sie stehen für besondere Fachkenntnis und vor allem als Beweis für die Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten. Für Fachkenntnis gibt es schon deshalb keinen Anhalt, weil meistens die Fakultät verschwiegen wird. Eine fachliche Qualifikation kann sich immer erst in der Praxis erweisen. Es gibt auch viele Promovierte, deren Dissertationen keinen Nachweis für wissenschaftliches Denken liefern. 

Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, der Neurologe Karl Max Einhäupl, plädiert
für die Trennung von Forschung und Praxis in der Medizinerausbildung (DIE ZEIT Nr. 8, v. 12. Febr. 2004, S. 30). Nach dem Studienabschluss dürfte sich dann der Normalarzt „Medizinischer Doktor“ nennen und wer dagegen wissenschaftlich arbeiten möchte schließt eine Forschungspromotion an, die ihn zum „Dr. med.“ berechtigt.

7 Das akademische Geheimnis

Wer den wissenschaftlichen Wert und die Leistung einer Dissertation beurteilen will, um eventuell Rückschlüsse auf die gegenwärtige Leistung des Promovierten zu ziehen, steht vor ziemlich hohen Mauern. Es ist sehr schwer, die Dissertationen unserer geistigen Elite kennen zu lernen. Der allgemeine Hinweis auf die zuständige Universität setzt voraus zu wissen, wo dissertiert wurde. Der jetzige Ministerpräsident Bayerns Günther Beckstein (Dr. jur. in 1975) ließ es ablehnen, mir seine  Dissertation zur Verfügung zu stellen. In seinem Auftrag erklärte Regierungsdirektor Sommer (Dr.), in einer derartigen Veröffentlichung von Dissertationen keinen Mehrwert erkennen zu können. In aller Regel behandele sie ein sehr spezielles, heute oft wissenschaftlich überholtes Thema, das mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit des Promovierten in keiner Verbindung mehr stehe. Na bitte! 

8 Respekt aus Unwissenheit

Dennoch ist die Gesellschaft weitgehend bereit, im Doktorgrad einen zeitlich unbegrenzten Beleg für eine überdurchschnittliche akademische Bildung anzuerkennen. Die gegenwärtigen geistigen und menschlichen Leistungen und Qualitäten des Titelträgers sind meistens unbekannt und interessieren zunächst nicht. Schließlich hat „er“ ja den „Doktor“. In seinen Büchern „Die Dünnbrettbohrer in Bonn“ hat Achim Schwarze die Dissertationen namhafter Politiker unter die Lupe genommen und deren Inhalt als trivialen Erguss entlarvt, kaum ausreichend als Anlass, die Erzeuger in den akademischen Adelsstand zu heben, den sie lebenslang ohne größere Anstrengung und ohne besondere Verdienste genießen dürfen. Das erhöhte Ansehen ist ihnen automatisch sicher. Sogar gröbste Verfehlungen können nicht bewirken, ihnen den Doktorgrad zu entziehen (siehe Helmut Kohl).

9 Ursache von Vorurteilen

Die Buchstaben "Dr" vor dem Namen regen nur an, das Vorurteil zu bestätigen, der „Herr Doktor Meier“ könne, leiste und wisse mehr als der „Herr Meier“, bis zu dessen Leistungsbeweis. Ein Vergleich der aktuellen Eigenschaften dieser Herren ist in der Regel jedoch nicht möglich. Es bleibt beim Vorurteil. Analoges gilt für den Diplomgrad, der meistens als Berufsbezeichnung missbraucht und als akademischer Studienabschluss nicht ernst genommen wird, vom „Bachelor“ und „Master“ ganz abgesehen.

10 Ehrfurcht und Unterwürfigkeit

Einfluss und Macht akademischer Titel in der Gesellschaft sind trotz Titelflut,  unredlicher Beschaffung und zweifelhafter Berechtigung zum Tragen ungebrochen. Beim einfachen Bürger wirkt der Titel in besonderer Weise. Er glaubt nach alter Tradition, der Titel gehöre zum Namen und müsse daher immer angegeben werden oder – wegen der uneinheitlichen Gepflogenheiten in der Gesellschaft – ist er unsicher, wie er sich verhalten solle. Um nichts falsch zu machen, nennt er ihn oder variiert mit verschiedenen Anreden: Herr Meier, Herr Doktor Meier, Herr Doktor, Doktor Meier. Sobald sich dann diesem armen „einfachen Bürger“ eine Person mit Titel nähert, erschauert er im Respekt vor der vermuteten wissenschaftlichen (und vielleicht auch noch weiteren) Kompetenz oder sogar Macht des Titelträgers. Manche „Titellosen“ fühlen sich schon durch die bloße Nähe der akademisch geadelten Person geschmeichelt. Wann sagt oder schreibt es einmal ein einflussreicher und prominenter, möglichst promovierter Politiker oder Journalist:

„Leute, hört doch endlich einmal auf mit der Bedokterung der Namen. Der Name reicht doch, um uns anzusprechen.“

Behörden, Universitäten und Kliniken, auch das Pochen vieler ansehensbedürftiger und komplexbeladener Promovierter auf die akademische Ranghöhe festigen die  Titelpflege, wobei ihnen die devote Einstellung vieler Bürger hilfreich ist.

11 Die Haftkraft des Titels

In jeder Sparte der Gesellschaft müssen Menschen wegen des Abnehmens von Leistung und Können mit der Verringerung der Gegenleistung (Gehalt, Lohn, Anerkennung) rechnen. Nur die Promovierten genießen das Privileg lebenslanger Bevorzugung durch die zwar theoretisch, aber praktisch nicht mehr zu nehmende akademische Verzierung. Der Normalbürger muss sich dagegen schon wesentlich geringwertigere Gütezeichen ständig verdienen und kann sie stündlich verlieren. Nicht einmal höchste Verfehlungen wie Bruch des Amtseides eines der höchsten Amtsträger der Bundesrepublik konnten trotz eindeutiger Voraussetzungen bewirken, dass ihm die Doktorwürde aberkannt wurde.
 
12 Grad und Titel – der Unterschied

Im Sprachgebrauch werden regelmäßig die Bezeichnungen „Grad“ und „Titel“ verwechselt. Vor allem der Doktorgrad wird oft als „Titel“ bezeichnet. Hier kurz eine Erläuterung aus "Akademische Grade & Titel" von Dr. jur. Wolfgang Zimmerling", Verlag Otto Schmidt Köln.

Akademische (Diplom-, Magister-, Doktor-, Lizentiaten-)Grade sind ein System von Würden. Sie werden nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Hochschulstudiums oder nach Erbringung einer wissenschaftlichen Leistung von einer Hochschule, d. h. durch akademische Behörden (Fakultäten, Fachbereiche oder deren Prüfungsausschüsse) verliehen.

Die Verleihung des Professorentitels ist hingegen mit der Ernennung zum Professor und der entsprechenden Einweisung in ein Amt eines Hochschullehrers durch das Wissenschaftsministerium verbunden. Im Folgenden wird, wenn nicht direkt angesprochen, mit „Titel“ auch der Doktorgrad umfasst. Bei der nachfolgenden Betrachtung geht es hauptsächlich um den Doktorgrad.

13 Eitelkeit als wirksamer Dünger für das Titelwesen

Wer einen Titel hat, ignoriert die Rechtsprechung, die ihm ein ansehenverleihendes Namensprivileg verwehrt. In den Medien herrscht häufig ein titelfreier Umgangston. In Gesprächsrunden zählt die Person und das, was sie sagt, nicht ihr Titel. Ob aus der Kenntnis des BGH-Urteils aus dem Jahre 1962 heraus, das viele nicht kennen, aus Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit ist nicht bekannt. Auch die Befreiung von der Verpflichtung zur Betitelung bei der Anrede kennen nur wenige. Die richterliche Feststellung, dass akademische Grade auch keine Berufsbezeichnung sind, was speziell für die Diplomgrade gilt, wird sogar von den Diplomierten selbst beharrlich ignoriert. Sie dulden oder ignorieren die Abwertung ihres akademischen Grades.

14 Die akademische Täuschung

Nach den aktuellen Angaben des Sekretariats der Kulturministerkonferenz (KMK) setzt sich der Doktorgrad regelmäßig aus dem deutschen oder lateinischen Wort "Doktor" bzw. "Doctor" und dem fachlichen Zusatz der jeweiligen Fachwissenschaft zusammen, z.B. "Dr. jur.“ als „Doktor der Rechtswissenschaften". Weitere Beispiele "Dr. med.", "Dr. rer. nat.", "Dr. phil.". Der ingenieurwissenschaftliche Doktorgrad lautet in der abgekürzten Form "Dr.-Ing." Folglich ist die vielfach übliche Abkürzung in Form der zwei Buchstaben „Dr.“ keine vollständige Bezeichnung des akademischen Doktorgrades. Sie besagt nur, der Gradträger habe ein Hochschulstudium mit einer Promotion abgeschlossen.

15 Das staatlich verordnete Verschweigen des Studienfaches

Die Verweigerung von Informationen über die Berechtigung der akademischen Verzierung wird staatlicherseits unterstützt, sogar verordnet. So ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Gesetzes über das Passwesen vom 28. August 1961 (GMBl. S. 655)

der Doktorgrad in Personalausweis und Reisepass nur mit den zwei Buchstaben „Dr.“ anzugeben.

Die Länderregierungen haben die ohne Begründung erlassene Vorschrift kommentarlos übernommen. Mit dem amtlich verordneten Weglassen der Fakultätsangabe wurde eine offizielle Grundlage für das Verbreiten von akademischem Nebel geschaffen, der die angeblich außergewöhnliche wissenschaftliche Leistungsfähigkeit des Promovierten lebenslang einhüllt. Der Gesellschaft wird die Information vorenthalten, auf welchem Sachgebiet der Promovierte mit seiner Dissertation wie gefordert und erwartet

„einen selbständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Erkenntnis geleistet hat, die einen wissenschaftlichen Fortschritt bedeutet“

und die die akademische Würde begründet. 

Ein Minimum an Information dient somit als Grundlage für subjektive Wertschätzung und Hochachtung, ja sogar für den Nachweis objektiver Leistung. Wirksamer kann die Gesellschaft nicht akademisch eingenebelt werden.

16 Der Missbrauch von Hochsicherheitsdokumenten

Wesentlich gravierender als die fehlende Fakultätsangabe und eines Rechtsstaates unwürdig ist die personenstandsrechtliche Handhabung des Doktorgrades. So ist die genannte Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1961 unverändert gültig, obwohl seine Gültigkeit schon kaum ein Jahr später durch ein BGH-Urteil zum Doktortitel mindestens in Frage gestellt, wenn nicht vollständig aufgehoben worden ist. Damit erfolgt die Eintragung des Doktorgrades in der Namenszeile von Reisepass und Personalausweis schon über 45 Jahre lang gesetzwidrig. Einmal verfügt und beschlossen ist die Behördenroutine angelaufen. Wenn dann noch an einflussreicher Stelle ein Promovierter sitzt, ist garantiert, dass die kostenfreie Bestätigung geistiger Besonderheit ungeachtet fehlender Beweise lebenslang gesetzlich bestätigt wird.

17 Der Titelhandel, staatlich gefördert

Das hohe Ansehen der Titelträger in der Gesellschaft reizt weiterhin auch zum unredlichen Erwerb eines Titels. Schon bisher wurde das Geschäft durch die staatlich geförderte Überbewertung des Doktortitels belebt. Der neue elektronische Ausweis bietet einen verstärkten Anreiz, sich einen Doktortitel zu beschaffen. Wer es mit dem Kopf nicht geschafft hat oder keine Gelegenheit dazu hat(te) und es sich leisten kann, lässt sich helfen. In den meisten Fällen steht die Eitelkeit oder der Mangel an Selbstbewusstsein im Vordergrund. Es soll das vermeintlich fehlende Ansehen in der Gesellschaft angehoben werden. Die Druckmedien und das Internet bieten regelmäßig Titel aller Art an. Sogar die Eintragung im Ausweis wird garantiert, obwohl sie (noch) strengen Regeln unterliegt.

18 Der Trick mit dem Wohnungswechsel

Die korrekte Angabe eines Doktortitels z. B. einer außereuropäischen Universität lässt sofort erkennen, dass er keinem in der EU anerkannten Titel entspricht. Mit einer an sich zulässigen Abkürzung (Dr.) wäre dieser Mangel – wenn auch unzulässig – geheilt. Findige in Großstädten lebende Möchtegerndoktoren haben einen Ausweg gefunden. So berichten Sachbearbeiter in den Meldebehörden der Bundesländer von Trägern ausländischer akademischer Doktorgrade über Umwege beim Erwerb von Ausweisdokumenten. Um lästige und wahrscheinlich entlarvende Fragen über die Herkunft ihres (im Ausland erworbenen) Doktortitels zu entgehen verlegen sie einfach ihren Wohnsitz vorübergehend ins ländliche Umland. Eine Prüfung der Eintragbarkeit des Doktorgrades findet dort nicht oder nur sehr lasch statt. Nach kurzem Aufenthalt auf dem Land kehrt der normale Bürger als der Herr Doktor mit (höherem) Ansehen versehen in die Heimatstadt zurück.

19 Die Würzburger Doktorfabrik

Eine ideale Möglichkeit zur Titelbeschaffung entstand Anfang der 90iger Jahre in Würzburg. Der damalige „Landesvater“ Bayerns Franz-Josef Strauss richtete seinem Freund Lothar Bossle an der dortigen Universität ein Institut für Soziologie ein. In der als „Würzburger Doktorfabrik“ bezeichneten staatlichen Institution konnten sich CSU- und andere Freunde (auch aus dem Ausland) kurzfristig einen ganz legalen, anerkannten und lebenslang gültigen Doktortitel schnell und billig "erarbeiten".
 
20 Mit einem Ghostwriter zum echten Titel

Wer sich mit einem „echten“ Titel schnell und ohne geistige Eigenleistung schmücken will muss schon tiefer in seine oder seines Vaters Tasche greifen. Ein „Ghostwriter“ macht’s möglich. Das Risiko der Aberkennung des Doktortitels und der Bestrafung wird in Kauf genommen. 

21 Wo kein Kläger, da kein Richter

Im privaten Bereich gelten weniger strenge Regeln. Und solange sich niemand über eine schön klingende akademische Verzierung auf der Visitenkarte und im Briefkopf aufregt, wandeln die Titelträger auf Wolke Schein durch die geblendete Gesellschaft. Dank der staatlichen Hilfe wird der Bedarf an Titeln steigen, ungeachtet der kürzlich erfolgern Verurteilung eines Promotionsberaters. (Ein Doktortitel bitte, um jeden Preis)

22 Zur Geschichte des „Doktor“

Die „doctores“ der frühen Neuzeit waren es, die den akademischen Grad erstmals wie ein Markenzeichen nutzten: als standespolitisches Kampfmittel gegen die nichtstudierten Heilkünstler und Quacksalber, mit denen sie im Wettkampf um die Kunden standen.“ Aus dem damaligen Doktor der Medizin wurde im Laufe der Zeit eine Vielzahl von „Doktoren“ mit völlig anderen Fachausbildungen. Die Ausweitung von Wissen und Wissensvermittlung erforderten auf Hochschulen und Universitäten immer mehr Fakultäten und Fachbereiche, die meistens berechtigt waren, Doktortitel zu vergeben, mit zunehmender Tendenz. Die Flut an unterschiedlichen Doktorgraden ist kaum mehr zu überblicken, z. Zt. Über 50. Die ehemals mit den studierten Medizinern in Konkurrenz stehenden Heilberufler sind heute im geachteten Stand der Heilpraktiker mit vorgeschriebener Ausbildung und staatlicher Zulassung vereint. Teils stehen sie immer noch in Konkurrenz zu den Ärzten, teils ergänzen sich beide zum Wohle der Patienten.

23 Dissertationsthemen

Was verlangt die Promotionsordnung? Jede Doktorarbeit solle "ein Fortschritt für die Wissenschaft" sein. Und davor hat schon der berühmte Arzt Ferdinand Sauerbruch kapituliert. Am Ende seiner Doktorarbeit resümiert er:

"Wir fanden bei unserer Arbeit nichts Neues."

Bekommt ein nichtakademisch gebildeter Normalbürger eine Dissertation zu Gesicht, erstarrt er schon bei so manchem Thema in Ehrfurcht, falls er es überhaupt versteht.

Beispiele:
„Das nackte Daß: Die Frage nach der Faktizität."

"Über die vierfache Wurzel des Satzes vom unzureichenden Grunde",

"Integration künstlicher neuronaler Netze in regelbasierte juristische Expertensysteme"

"Eisensekretion unter dem Chelator Deferiprone und Antioxidantienstatus bei Patienten mit homozygoter beta-Thalassämie",

"Psycho-physiologische Beanspruchungsuntersuchungen bei Lokführern der Deutschen Reichsbahn unter besonderer Berücksichtigung von Parametern des Herzrhythmus und des subjektiven Eigenzustands";

Da fängt der Normalbürger nicht erst zu lesen an. Aber bei den folgenden Themen könnte seine Aufmerksamkeit geweckt werden, zumal sie den Verdacht auf wissenschaftlichen Fortschritt und auf Erweiterung der wissenschaftlichen Kompetenz des Dissertanten erregen:
 
"Zur Qualitätsbestimmung von Bockwürstchen anhand der Sedimentierprobe";

"Zur bakteriellen Kontamination von Telefonen";

"Penisverletzungen bei Masturbation mit Staubsaugern".

"Die Biene im deutschen Recht von den Anfängen bis zur Gegenwart"

24 Ehre und Anerkennung?

Die Beispiele über Bockwürste, Telefone, Masturbation und Bienen sollen keinesfalls den Eindruck erwecken, derartige Themen seien die Regel. Viele Dissertationen enthalten neue und fundamentale Erkenntnisse, manche bilden sogar die Voraussetzungen für Nobelpreise. Auch solle nicht grundsätzlich den Promovierten überdurchschnittlicher Sachverstand abgesprochen werden. Doch eben dieser Sachverstand ist keine ausschließliche Eigenschaft der Promovierten. Den haben auch viele Akademiker ohne Promotion, die häufig nicht wegen Unfähigkeit, sondern mangels Geld, Zeit oder Gelegenheit titellos die Uni verlassen. Viele Wissenschaftler, Forscher, Anwälte, Ärzte, Lehrer, Ingenieure haben ihr Studium ohne Promotion abgeschlossen und unterscheiden sich in Leistung und Wissen nicht von ihren promovierten Kollegen. Auch Nichtstudierte stellen so manchen Akademiker mit Wissen, Leistung und Können in den Schatten.

Wie aber soll der respektbereite Bürger den wissenschaftlichen Wert und die Leistung einer Dissertation beurteilen und gegebenenfalls anerkennen, wenn er ihren Inhalt nicht kennt, nicht einmal das Thema, falls er es überhaupt verstehen könnte? Ist es berechtigt, daraus Schlüsse für die gegenwärtige Leistung des Promovierten zu ziehen? Die Promovierten sträuben sich dagegen. Ein Schelm, er Schlechtes dabei denkt! Warum ist es so schwer, die Dissertationen unserer geistigen Elite bei Bedarf kennen zu lernen? (siehe Abs. 7, Günther Beckstein, Dr. jur. in 1975)

25 Titel im Deutschen Bundestag

Das Aufblasen von Kompetenz und Ansehen auf höchster Ebene kann jeder Bundesbürger im deutschen Bundestag beobachten. Dort wird die Bedokterung der promovierten Abgeordneten auffällig und werbewirksam betrieben. In geradezu provinzieller Weise werden sie bei jedem Aufruf und in den Sitzungsprotokollen grundsätzlich mit „Doktor“ bzw. „Dr.“ verziert. Das Fernsehen überträgt regelmäßig diesen Titelzirkus. Statt mitzuhelfen Vorurteile  abzubauen wird dem Wählervolk vorgeführt, wie man sie mit akademischen Sprechblasen pflegen kann. Ist es in so einem Umfeld verwunderlich, wenn langjährig im Parlament tätige Abgeordnete die Rechtsprechung im Personenstandsrecht verschlafen?

Vor einem Jahr war dem Rechtsexperten der SPD Dieter Wiefelspütz noch nicht das BGH-Urteil aus dem Jahre 1962 bekannt. Er behauptete allen Ernstes öffentlich, akademische Grade seien Bestandteil des Namens.

Ein jahrelanger Briefwechsel  (2004 bis 2006)  mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und den Fraktionsvorsitzenden aller Parteien über das offenbar heikle Thema „Doktorgrad im Ausweis und in der Gesellschaft“ war ergebnislos. Die vorgehaltene Missachtung des BGH-Urteils wurde ebenso ignoriert wie der Hinweis auf die Abwertung der Diplomgrade in den Homepages der Abgeordneten. Dort werden sie immer noch als Berufsbezeichnung abgewertet, was ebenfalls dem BGH-Urteil widerspricht. Vom Bürger wird Gesetzestreue und –beachtung erwartet, im Bundestag pfeift man auf Urteile des höchsten deutschen Gerichts.

Wenn man dann auch noch bedenkt, dass im vorigen Bundestag jeder 6. Abgeordnete mit einem Doktortitel dekoriert war und im aktuellen Bundestag auf 612 Abgeordnete 95 mit Doktorgrad kommen, dann ist es verständlich, dass der promovierte Jurist Günther Beckstein keinen Widerstand gegen die Abschaffung der Eintragung des Doktorgrades im Pass fand (siehe Art. 8 und 9). In Deutschland herrscht unter den Promovierten ein unterschwelliges Bestreben, jeden Versuch zu verhindern, dem Doktorgrad den Nimbus zu rauben, einen besonderen Menschen zu kennzeichnen. Den Titellosen bleibt nur die Gewissheit, ihn für ihr Selbstbewusstsein nicht zu benötigen.

26 Titel in Medien und Institutionen

In den Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen) gibt es keinen einheitlichen Gebrauch von Titeln. Auch die Betitelung (laut Wörterbuch „das Anreden mit Titeln“) bleibt jeweils den Moderatoren und Gesprächspartner überlassen. In den bekanntesten Gesprächsrunden jedoch wird der Doktorgrad kaum mehr erwähnt, ebenso bei der aktuellen Berichterstattung (Nachrichten, Reportagen, Berichte). Doch im Impressum der Zeitungen und Sender (im Internet) sowie in Regionalsendungen und -zeitungen werden sie angegeben, allerdings unvollständig; die Fachrichtung (Fakultät) wird staatlich verordnet verschwiegen. Es findet Werbung mit unbekannter Bildung statt.

Auffällig in den Druckmedien ist die Selbstdarstellung der Leserbriefschreiber, deren Titel grundsätzlich abgedruckt werden. Ein Weglassen der Titel, sogar die ehrenhalber getragenen, wagt keine Redaktion, weil sie wütende Proteste der Briefschreiber vermeiden möchte. Offenbar wird allerseits angenommen, je mehr Titel desto fundierter die Meinung.

Ohne Einschränkung werden Titel auch in Orts-, Landes- und Bundesbehörden, im Justizwesen, in Institutionen wie Krankenhäuser, Forschungsstätten, Firmen und dergl. sowie im Schriftverkehr und auf den Namensschildern vor Büros als Zeichen von Bildung und Kompetenz hervorgehoben. Wir sind ein Volk mit akademischem Rückblick, in dem mit akademisch leuchtender Vergangenheit geworben wird.

27 Der Missbrauch von Titeln

Ein aktuelles Beispiel für den Missbrauch eines Professorentitels ist der „Fall Bankhofer“. Der als „Professor“ Vorgestellte tritt seit einigen Jahren in verschiedenen Medien (Rundfunk, Fernsehen, Weltbildverlag) und publizistisch als Gesundheitsexperte auf. Er verbreitet als Professor mit den Weihen höchster Kompetenz versehen jedoch – was den meisten Hörern und Sehern nicht bekannt ist - ohne medizinische Ausbildung und Praxis wissenschaftlich nicht haltbare und sogar falsche Ratschläge. Sein Professorentitel ist nur Ausdruck einer österreichischen Spezialehrung, ohne jeden Bezug zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Vergangenheit und Gegenwart. Aber einem Professor wird eben alles geglaubt. Ein Fall für die Ahndung nach § 132a StGB in Verbindung mit LstVG Art. 7. (Ein professor muss es sein)

Der Fall eines "Dr. h. c." in München
In der Monatszeitschrift des Bundes der Steuerzahler, einer Vereinigung mit kritischen Stellungnahmen zum Steuerwesen in Deutschland, werden grundsätzlich vor dem Namen der erwähnten Personen ihre Titel genannt. Das Verschweigen der Studienrichtung von Promovierten fiel nicht besonders auf, da es ja üblich, sogar staatlich verordnet ist. Erwähnenswert ist aber die akademische Verzierung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Paul Stefan, dem jeweils ein „Dr. h. c.“ vor seinen Namen gesetzt wurde. Das konnte man bis zu fünfmal auf einer Seite lesen. Abgesehen von der penetranten Wiederholung auch seines Titels wurde diese Beweihräucherung Stefans dann bedenklich, als bekannt wurde, dass diese Verzierung aus San Salvador stammt.

Erst durch sanften Druck des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst konnte sowohl Herr Stefan als auch die Redaktion der Zeitschrift dazu bewegt werden, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Statt das verleihende Institut zu nennen tritt Stefan seitdem nur noch als ehrentitelloser Vorsitzender auf.

Ein Klinikdirektor im Saarland wollte das Ansehen "seiner" Klinik heben. Statt bspw. eine Heilerfolgsstatistik zu veröffentlichen, „empfahl“ er seinen Ärzten, sich gegenseitig mit dem Doktortitel anzusprechen, zumal er doch Teil des Namens sei. (Der akademische Tagesbefehl).  
 
Ein anderes Beispiel von Titelmissbrauch lieferte der im münchner Raum tätige Heilpraktiker Manfred Köhnlechner. Ihm wurde es gerichtlich untersagt, sein Doktorgradkürzel (Dr.) im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Heilpraktiker anzugeben. Köhnlechner war promovierter Jurist (Dr. jur.). Die genannten Rechtsvorschriften haben auch heute noch für die Angabe von Doktorgraden in Verbindung mit der Bezeichnung „Heilpraktiker“ ihre Gültigkeit. An den Plastinator wird erinnert.

28 Penetrante Titelei

In Sendereihen des Bayerischen Rundfunks wird zuweilen eine geradezu penetrante Doktorifizierung von Studiogästen betrieben. Moderatoren z. B. im Tagesgespräch erweitern  die Namen von promovierten, als Sachverständige geladenen Gästen mit dem Doktorkürzel, was einem Kotau vor einer unbekannten Leistung gleichkommt. Eine dem Thema des Tages entsprechende spezielle Sach- und Fachkenntnis wird dem Hörer verschwiegen. In der Betonung des Titels liegt sogar eine Irreführung des Hörers, der den Studiogast gerade wegen des akademischen Grades für besonders kompetent hält. Offenbar sehen die Redaktion und der Moderator in der Studienfachrichtung des Sachverständigen keine Bedeutung für das Thema des Tages. Die dennoch erfolgte Nennung des Doktortitels ist dann nichts anderes als Titelpflege. Allerdings wäre die Kenntnis der Studienrichtung eine ziemlich unsichere Information, weil häufig zwischen Studium und aktueller Beschäftigung des Herrn Doktor kein sachlicher Zusammenhang besteht und eine mehr oder weniger lange Zeit verstrichen ist. Aber dem Hörer sollte wenigstens dieser schwache Anhalt für eine im Studium erworbene eventuell sachbezogene Kompetenz des geladenen „Experten“ vorenthalten werden (s. Abs. 7).

Im Gesundheitsgespräch des Bayerischen Rundfunks an jedem Samstag liefert der sehr kenntnisreiche Moderator, Werner Buchberger, ein markantes Beispiel für unentwegtes Nennen des Doktorgrades der geladenen Gäste, vor allem des Dauergastes, Frau Marianne Koch, promovierte Internistin und sehr kompetent in fast allen Fragen gesundheitlicher Belange. Es nützte kein Hinweis darauf, dass die medizinischen Fachkenntnisse von Frau Koch doch mehr durch ihre Ausführungen belegt werden als durch den ständig erwähnten Titel. Mittlerweile stellt Buchberger Frau Koch als „Internistin Marianne Koch“ vor, um sie gleich darauf mit „Frau Doktor Koch“ zu begrüßen. Immerhin.

29 Titelsucht

Ein (CSU-)Finanzminister in Bayern, bereits mit Diplomgrad und Doktorgrad dekoriert, legte sich (1994 bis 1998) als Staatssekretär und Honorarprofessor und mit einigen Parteiämtern versehen einfach noch den Professorentitel zu. Ein SPD-Landtagsabgeordneter spreizte auch seine Pfauenfedern und machter aus einem Honorarprofessor bei der Bundeswehr-Hochschule einen Professor. Beide vereinten sich im Drang nach Legalität und ließ sich diese nach § 132a StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe zu ahndende Handlung 1998 dadurch legalisieren, dass sie eine Novelle des Hochschullehrergesetzes erfolgreich anstrebten. Nach 2001 konnte den selbsternannten Professoren der Titelmissbrauch nicht mehr angelastet werden. Er war verjährt.

Der Präsident einer Bundesbehörde an der Isar in München, auch bereits promoviert, erledigte ein knappes Duzend Vorträge über seine Tätigkeit und erreichte damit die Ernennung zum Professor. Akademisch umfassend geschmückt ging er in den Ruhestand.

30 Titel in der Gesellschaft

Im privaten Umgang der Menschen mit einander wird mit dem Vorbild der prominenten Titelträger und den verstaubten Empfehlungen von Benimm-Ratgebern die Betitelung noch fleißig gepflegt. Einen promovierten Gast ohne „Doktor“ vorzustellen ist undenkbar. Die einen - sogar manche Anwälte - kennen nicht die Rechtslage  oder trauen sich nicht, eine alte Gewohnheit abzulegen. Zum Nennen von Titeln bei der Anrede, ob mündlich oder schriftlich, besteht auch keine Verpflichtung . Die Befürchtung, als unhöflich zu gelten oder einen persönlichen (beruflichen, wirtschaftlichen) Nachteil zu erleiden, verhindert ebenfalls oft die titellose Anrede. Erfreulich ist die zwanglose und saloppe Art der jüngeren Generation, die Titel höflich zu ignorieren. Ihrer Meinung nach passt das Titelwesen in Deutschland zu einer Gesellschaft, in der Scheinheiligkeit, Personenkult, Unredlichkeit und Täuschung bewährte und viel zu selten geahndete Mittel für wirtschaftlichen Erfolg sind. 

In wissenschaftlichen Veröffentlichungen werden Forscher aller Fachrichtungen ohne ihren Doktortitel genannt. Und von vielen Promovierten, seien es Dichter, Autoren, Journalisten, Regisseure, Kabarettisten und anderen nicht in der Öffentlichkeit stehende Personen bleibt ihr Doktortitel meistens unbekannt, weil sie ihn einfach nicht verwenden.

31 Die Gelassenheit titelloser Akademiker

Erstaunlich ist die Gelassenheit, mit der nichtpromovierte Vollakademiker wie Philologen, Ingenieure, Ärzte, Physiker, Chemiker, besonders die Juristen die gesellschaftliche Zurücksetzung ertragen, obwohl ihnen bewusst ist, wie wenig mehr der Leistungsaufwand für eine Promotion gewesen wäre als für ihren Studienabschluss. Mit jedem Jahr Berufspraxis rückt die Wichtigkeit des Titels für den Erfolg mehr in den Hintergrund, wie es die Zahl der bekannten Juristen ohne Titel belegt.

32 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

"Der Gleichheitssatz verleiht dem Ungleichen die Rechtsmacht, zu verlangen, daß er wegen seiner Ungleichheit nicht auch ungleich behandelt werde." (Georg Scholz, Grundgesetz I, 1985, S. 137)
 
Die nicht einheitlich geregelten Anforderungen für den Erwerb der Doktortitel, ihre zunehmende Zahl und ihre amtlicherseits nicht nur geduldete, sondern sogar verordnete Überbetonung in der Gesellschaft bewirken eine pauschale und meistens unbegründete Leistungsanerkennung. Die Trennung der Bürger in solche mit und solche ohne „Doktor“, wie sie in den Ausweisdokumenten zum Ausdruck kommt, widerspricht dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. In Abs. 3 sind die Kriterien Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube und religiöse oder politische Anschauungen genannt, also teil angeborene teils erworbene Eigenschaften, die nicht zu einer Benachteiligung oder Bevorzugung führen dürfen. Akademische Grade als erworbene Eigenschaften sind zwar nicht aufgelistet, lassen sich jedoch nach Sinn und Zweck des Artikels ohne weiteres einordnen. Demnach unterliegen Menschen mit einem Diplomgrad der verbotenen Benachteiligung, wenn ihr akademischer Grad im Pass nicht eintragbar ist, und Promovierte werden bevorzugt, wenn ihr Doktorgrad im Pass eintragbar ist.

Der Hinweis auf den mit der Dissertation erbrachten Nachweis für wissenschaftliches Denken und Arbeiten ist schon lange nicht mehr stichhaltig, seit sich Diplomarbeiten inhaltlich kaum mehr von Dissertationen unterscheiden und die zu bestehenden Prüfung sogar zahlreicher sind als im Promotionsverfahren. Durch die Diplomprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die Zusammenhänge seines Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat. Die Diplomarbeit soll gem. § 18 MuRO Uni zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Wenn Dissertationen in den Bibliotheken verstauben, werden Die Erkenntnisse aus Diplomarbeiten längst wirtschaftlich verwertet.

Die Beispiele aus der „Dünnbrettbohrerabteilung“ (Abs. 8) (Kohl, Stoiber) belegen, wie wenig überzeugend auf die durch die Dissertation nachgewiesene Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten der Promovierten hingewiesen wird. Je nach Studienfach sind alle Schwierigkeitsgrade und Qualitätsstufen vertreten. Dabei scheinen die der Stufe „hoch“ und „sehr hoch“ nicht die Mehrheit zu bilden

Das Kriterium Bildung wurde im Grundgesetz wohl deshalb nicht aufgeführt, um Probleme bei der Vergütung von bildungsunabhängigen Leistungen zu vermeiden. Außerdem waren damals Unstimmigkeiten bei der Ausweisgestaltung nicht zu erwarten, weil nach einhelliger Auffassung akademische Grade, besonders der Doktorgrad als Bestandteil des Namens angesehen wurde. 

33 Der Name ist wichtiger als der Titel

Im Jahre 1969 hat der Fachausschuss für Umgangsformen des „Allgemeinen Deutschen Tanzlehrer Verbandes“ angeregt, den akademischen Grad hinter dem Namen vollständig anzugeben  (Titel verbeten). Hilfreich wäre auch die Jahreszahl des Erwerbs. Nach einem anderen Vorschlag sollten die Promovierten neben der Urkunde einen Orden erhalten. Mit ihm können sie sich immer oder zu jeder ihnen passenden Gelegenheit schmücken. Beiden Vorschlägen gemeinsam ist die Absicht, den Namen einer Person in den Vordergrund zu stellen, nicht seine Vergangenheit. In einem barrierefreien Gespräch kann der Titel, sobald er bekannt geworden ist, mit Respekt zur Kenntnis genommen, mit Interesse verwertet und höflich ignoriert werden.   
 
Eine Begegnung der Menschen mit titelfreiem Blick ist eine Begegnung ohne vorauseilende Unterordnung. Ansehen und Respekt gründen sich ausschließlich auf die offenbarten Eigenschaften, neben Wissen, Leistung und Können vor allem auf Wesen und Charakter. Die Rangordnung für die Wichtigkeit der Eigenschaften zu bestimmen bleibt jedem vorbehalten. Akademische Grade und Titel werden bei Bedarf (nur) im Lebenslauf und bei Bewerbungen genannt.

34 Schlagzeilen zum Titelwesen

Verdächtige Genies - Amerikanische Doktoren werden in Deutschland polizeilich verfolgt.
Grundlage ist ein Gesetz aus der Nazi-Zeit (Spiegel 11/2008)

Juraprofessor gesteht Verkauf von Doktortiteln (SZ v. 8./9.8.2008)

Die Doktorfabrik
Ein "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch-Gladbach soll Promotionen gegen Geldzahlungen vermittelt haben (SZ v. 12.3.2008)

Doctorandus an der Fräse
Ein Promi-Chirurg aus München soll Patienten ohne medizinische Indikation an der Wirbelsäule operiert haben. Jetzt sieht er sich einer Klagewelle gegenüber (Spiegel 4/2008)

Der gekaufte Professor  
Gegen Geld soll ein Hochschulprofessor Doktortitel vergeben haben und gegen Sex gute Noten (SZ v. 7.9.2007)

Plagiate von Profis
Nicht nur Hausarbeiten von Studenten, auch Werke von Professoren werden beanstandet (SZ v. 23.7.2007)

Doktortitel bleiben
(trotz illegalem Erwerb) (Spiegel 37/2007)

Doktor auf Raten “Kumulative Dissertation“: Bislang führte eine große wissenschaftliche Arbeit zum begehrten Titel.
Doch mehr und mehr junge Forscher promovieren mit einer Sammlung von Aufsätzen (ZEIT v. 11.10.2007)

Erschreckend dünne Bretter
Zu vielen Doktorarbeiten mangelt es an Qualität: die Universitäten müssen ihr Promotionsrecht besser pflegen ZEIT 16.8.2007)

Plagiate von Profis
Nicht nur Hausarbeiten von Studenten, auch Werke von Professoren werden beanstandet (SZ v. 23.7.2007)

Nazi-Test: So blamierten sich die Prominenten
“Tempo“ bot eine Ehrung durch rechtsradikale Akademie an (AZ München v. 9./10.12.2006

Bewerber als Betrüger
Getürkte Zeugnisse, gefälschte Lebensläufe: Personaler versuchen, Tricksern auf die Schliche zu kommen (SZ v. 22./23.10.2005)

Physiker Schön jetzt ohne "Doktor" 
Forschungsergebnisse gefälscht FAZ v. 12.6.2004

Falsche Titelträger
Promotionshändler machen ausgezeicnete Geschäfte (SZ v. 24./25.4.2004)

Zwei Buchstaben auf Bestellung -
Das Geschäft mit falschen Doktortiteln blüht vor allem im Internet – und könnte künftig noch einfacher werden SZ v. 20./21.9.2003

Professorenwürde auf Vorschuss
Finanzminister Falthauser (SZ v. 19.9.2001)

Riesenbetrug: 800 falsche Doktor-Titel
Der Handel mit Plagiaten war ein Millionengeschäft AZ München v. 9.9.1996)

War die Doktorfabrik ein Augiastall?
      
Kultusstaatssekretär Goppel berichtet über die Arbeitsweise des Würzburger 
       Professors Bossle (SZ vom 14.7.1989)

       Aufstand in der „Doktorfabrik“

       Auch CSU verliert Geduld mit Soziologieprofessor Bossle (SZ v. 20.12.1992)

Wenn der Arzt kein Doktor ist
Immer mehr Mediziner verzichten auf eine Promotion (SZ v. 5.12.1986)

Blühender Handel mit Doktortiteln
Kulturministerium warnt vor dem Kauf akademischer Grade (SZ v. 40.4./1.5.1977)

Schwindelsekte flog auf
Blühender Handel mit Doktor-Titeln (Weltbild 1977) 

In seinem Namen
Doktortitel verkauft ein hessischer Häftling von seiner Zelle aus. Auch wenn er deshalb verurteilt wird, will er sein Geschäft fortsetzen. (DER SPIEGEL 52/1972)

35 Zuschriften zum Titelwesen

Als Nicht-Akademikerin unter einer "Horde" von titelbeladenen Akademikern -  am 11.6.2002

Beleidigende Anworten - Aus einem Ingenieurbüro am 13.1.2005

hochstapler auf dem gebiet der doktoren - ein Diplom-Volkswirt (Univ.)" am 19.10.2002

Diplomarbeiten brauchen sich nicht hinter Dissertationen zu verstecken -Wissenschaftlicher Anspruch und Struktur sind gleich (Briefe eines Professors v. 1. und 8.9.2002)

"inhaltlich nicht sehr gut" - diverse Fehler, aber dafür recht unterhaltsam. Ein Dr. jur am 21.7.2002

Auf den Dr. pfeif ich - Ein Dipl.-Kfm. und Dr. rer. pol.: Sehr amüsant, echt zum Kringeln (7.8.2002)

Saure Trauben - Herr Dr. M. im Aprill 2002 zu "Ihrem ganz offensichtlich vom Neid diktierten Pamphlet"

Zu einem vom Neid diktierten Pamphlet "Akademische Grade in Deutschland" - Dr. jur. St. M., Dresden (6.4.2001) 

Undemokratische und Verwirrung stiftende Titel-Praxis in Deutschland - R. K. am 31.8.2001

Diplomarbeiten brauchen sich nicht hinter Dissertationen zu verstecken - Wissenschaftlicher Anspruch und Struktur sind gleich (Briefe eines Professors v. 1. und 8.9.2002)

Titel und Dienstgrad machen nicht automatisch schlau - Eine Kiminalbeamtin: Es reicht, wenn mein Name dasteht (7.8.2002)

Ein offenbar schwer getroffener "Dr.med." -  "Meine Dissertation ist kein  Klatschromen!" (27.12.2003)

Wird fortgesetzt 

Zum Artikel "Macht und Schein der Titel"

 



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